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Betriebsbegehungen nur für jetzigen Betrieb?

K
KleineBebe
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

ich habe heute nochmal eine Frage: Wir haben das Thema Betriebsänderung -> Interessenausgleich + Sozialplan. Die Geschäftsleitung hat uns informiert, dass unser Innendienst ins europäische Ausland verlagert werden soll. Die derzeitigen Büroräume werden geschlossen und der Außendienst erhält ein Büro in einer anderen Stadt, als Anlaufstelle und zum Bearbeiten und Ausdrucken diverser Sachen, die man so benötigt, wenn man zum Kunden muss (z.B. Angebote).

Das Problem ist: Der Betriebsrat hat einen Beschluss gefasst, das künftige Büro zu besichtigen gem. §80 + §89 BetrVG und auch die Firmenbüros im europäischen Ausland gem. §80 + §89 BetrVG. Der Betriebsrat will die Arbeitsbedingungen, Platzverhältnisse usw. genau anschauen und wollte sich hierfür auch einen internen Sachverständigen mitnehmen, schließlich geht es um die künftigen Arbeitsplätze unserer Kollegen. Der AG will widersprechen, mit der Begründung, dass die Büroräume in der anderen Stadt und die Firma im Ausland nicht zu unserem Betrieb gehören und wir das daher nicht dürfen.

Darf der Betriebsrat trotzdem fahren und auf welcher grundlage, habe nichts im Netz gefunden? Wir brauchen diese Informationen eigentlich auch dringend, weil wir derzeit noch unseren Fragenkatalog an den AG ausarbeiten, um gut in einen Interessenausgleich starten zu können.

Danke und schöne Grüße

Bebe

87602

Community-Antworten (2)

M
Mainpower

25.10.2010 um 14:11 Uhr

Hallo, wenn es wirklich so ist dass die Räume und die Firma im Ausland nicht zu euerem Betrieb gehören hat euer Chef recht dass Ihr da nichts zu suchen habt.

B
bubie

25.10.2010 um 23:29 Uhr

Aber, wenn die anderen Mitarbeiter in die Räume sollen, dann hat der Betriebsrat m.E. schon das Recht die Räume zu besichtigen, weil ihr ja sonst nicht mitreden könnt, bei Einrichtung des Arbeitsplatzes unter Einhaltung von Gesetzen und Verordnungen, die ihr aber nach §80 BetrVG überwachen müsst.

Des Weiteren lest mal §89 Abs. 2 BetrVg, da steht doch alles.

Du schreibst, dass die Außendienstleute einfach andere Büros anfahren müssen, bleibt dann der Betrieb als solches erhalten?

Vielleicht könnt Ihr das in den Interessenausgleich aufnehmen, dass die Räume besichtigt werden müssen usw.

MfG Bubie

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