geänderte Wahlberechtigte
hallo zusammen, am tag des wahlausschreiben hatten wir 350 wahlberechtigte mitarbeiter durch abmeldung von leiharbetern sank die zahl auf unter 200 nachwelchen kriterien wird jetzt gewählt , und haben wir noch das recht auf eine freistellung
Community-Antworten (5)
25.01.2014 um 10:38 Uhr
Ihr müsst erst einmal prüfen, ob die Leiharbeitnehmer dauerhaft weg sind. Bei der Festlegung der zu wählenden Größe des BR geht es um "in der Regel" beschäftigte. Auf den Wahltag als Stichtag allein kommt es da nicht an.
Vielmehr ist auch eine Zukunftsprognose zu stellen.
Viele AG versuchen den Trick, die Leih-AN mal eben abzumelden und kurz nach der Wahl sind sie wieder da. Davon sollte sich der WV nicht blenden lassen.
25.01.2014 um 11:11 Uhr
@ brapfel
Unabhängig von der zu wählenden Anzahl BRM ...
Sind im WV BRM vertreten??? Falls ja, sollte es doch ganz problemlos möglich sein, dass der BR unverzüglich einen TOP "Personalplanung" auf die nächste Tagesordnung setzt.
Dieser TOP sollte gut vorbereitet sein! Der BR muss ja vor jeder Einstellung eines Leih-AN angehört worden sein. Diese Anhörung hätte auch die Information beinhalten müssen, für welchen Zeitraum Leih-AN X im Betrieb eingesetzt werden soll. Unabhängig davon, muss dem BR auch bekannt sein, in welchem Umfang Leih-AN überhaupt im Betrieb eingesetzt werden sollen.
Wenn jetzt einfach mal über 150 Leih-AN wegfallen sollen, kann es dafür nur zwei Gründe geben:
- Es gibt nicht genügend Arbeit
- Der AG will dadurch die BR-Größe beeinflussen
Der erste Grund würde mir mehr zu denken geben! Da sollte auch der Wirtschaftsausschuss tätig werden.
25.01.2014 um 12:23 Uhr
danke für eure antworten, aber welcher ist der stichtag zur bestimmung der br-grösse,
25.01.2014 um 12:26 Uhr
Hallo brapfel, ergänzend zu gironimo und Hoppel will ich dich noch erinnern, dass du (bzw euer BR) nicht verpflichtet ist, den AG auf den möglichen Wegfall der Freistellung hinzuweisen. Solange er selbst nicht dran denkt, umso besser.
28.01.2014 um 11:49 Uhr
STICHTAG gibt es keinen zur Zahl der Arbeitnehmer... es geht um die IN DER REGEL Beschäftigten. Wenn ihr also über einen längeren Zeitraum normalerweise 350 Mitarbeiter gewesen seid und abzusehen ist, dass die Leiharbeiter in Zukunft wieder beschäftigt werden, dann könnt ihr davon ausgehen, dass 350 die tatsächliche Zahl der "in der Regel" Beschäftigten sind. Es steht Euch dabei ein Spielraum offen solange der Grund des Abbaus nicht ersichtlich ist, bzw der einzige ersichtliche Grund die Mitarbeiterzahl zum Zeitpunkt der Wahl ist. Ich würde allerdings - wie oben schon genannt - den Betriebsrat bitten, bei der Geschäftsführung eine Personalplanung einzufordern und die mittel- bis langfristige Beschäftigungszahl zu erfahren.
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