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BR-Mitglied im Wahlvorstand? Aktuelles Urteil

P
PeterSilie
Nov 2016 bearbeitet

Ich bin im Wahlvorstand und kandidiere selber zum BR. Laut BetrVG § 16 (habe Fitting 25. Auflage) ist dies erlaubt, sollte aber ..... vermieden werden.

Bei einem Gespräch unter Kollegen habe ich erwähnt, dass ich WV gerne auch bei der nächsten Wahl 2018 machen möchte - ich gehe davon aus, dass ich dann ordentliches BR-Mitglied sein werde.

Gerade habe ich gehört, dass es ein (aktuelles) Gerichtsurteil geben soll, dass ein BR-Mitglied nicht im Wahlvorstand sein darf. Hat davon jemand was gehört? Mir selber ist darüber nichts bekannt.

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Community-Antworten (8)

G
gironimo

24.01.2014 um 16:30 Uhr

Gerade habe ich gehört, dass es ein (aktuelles) Gerichtsurteil geben soll<

wo hast Du das denn gehört?

Wenn dem so wäre, müssten die BR-Wahlen 2014 wohl bundesweit gestoppt werden.

N
nicoline

24.01.2014 um 16:35 Uhr

Wenn dem so wäre, müssten die BR-Wahlen 2014 wohl bundesweit gestoppt werden. Wohl wahr!

PeterSilie Gerade habe ich gehört Wenn Du es gerade gehört hast, dann ist es Dir doch bestimmt möglich den oder die es erzählt hat zu befragen, woher das Wissen kommt. Ich glaube, das würde einen Haufen Leute hier wirklich interessieren.

T
tommyh

24.01.2014 um 18:11 Uhr

Oh ja ich .....kanns mir aber nicht vorstellen!

H
Hartmut

24.01.2014 um 18:41 Uhr

Hallo PeterSilie, ich habe die Passage im Fitting mal nachgeschlagen (Fitting 25. Aufl. RN 22, 2. Satz): 'Ebenso können Wahlkandidaten Mitgl. des Wahlvorstands sein [...] Zwar sollte letzteres - um jeden Anschein der Parteilichkeit des Wahlvorst. zu vermeiden - möglichst unterlassen werden [...]' Das klingt schon deutlich wohlwollender als wie du es erinnerst, nicht wahr. :)

Außerdem ist diese Bemerkung nicht (!) durch ein Urteil abgesichert, wie es sonst Art des Fittings ist. Sie kann also als persönliche Meinung der (Fitting-) Autoren verstanden werden und ist entsprechend unverbindlich.

Langer Rede kurzer Sinn: Fröhliches Kandidieren! :)

A
ActionHero

25.01.2014 um 09:13 Uhr

Das ist jetzt wieder so eine Aussage des Fitting, neben noch so einigen anderen, die es nicht unbedingt zu meinem Lieblingskommentar macht…

Da ein BR ja auch hellsehen kann, kennt er das Gedankengut der Bestellten natürlich schon vor deren Bestellung. Auch weiß er natürlich schon vorher, dass sich dieses nicht mehr ändern wird.

Als wohlwollend kann ich es allerdings nicht einstufen, dann schon eher als unberechtigt einschränkend.

Auch sehe ich hier einen kleinen Anfall einer Diskriminierung oder zumindest Benachteiligung eines WV oder Bewerbers auf der Grundlage einer reinen Verdachtsmöglichkeit.

A
ActionHero

25.01.2014 um 10:07 Uhr

Auch stelle ich mir hier die Frage, was die hier vorherrschende Einschränkung für einen Sinn machen soll? Was heißt hier parteilich? Den Augenschein erwecke ich doch schon dann, wenn ich je nach aktueller Stimmungslage, den einen begrüße und es bei anderen vergesse…..zumindest könnten diese das subjektiv so empfinden.

Und wenn ich diesen Faden jetzt noch weiter spinne, ist es wohl nicht vermeidbar, dass letztlich hier jeder irgendwie parteilich ist, es sei denn, ich kann mein Gehirn bis zum Wahltag abschalten, was dann natürlich der Arbeit als WV nicht gerade zuträglich wäre…

Einmal davon abgesehen, dass niemand weiß was dem anderen in der nächsten Sekunde durch das Hirnle geistert, bestehen hier auch genug rechtliche und öffentliche Möglichkeiten dem entgegen zu wirken, sollte hier wirklich einmal eine offene Parteilichkeit vorliegen und zum Nachteil anderer praktiziert werden. Wobei ich mir dann auch die Frage stelle, in welcher Form dieses erfolgen könnte?

Zumindest nach meiner Auffassung ist dieser Teil des Kommentars, nicht nur abzulehnen, sondern auch mehr als überflüssig.

Man sollte sich auch nicht generell am Fitting orientieren sondern sich auch andere Kommentare einmal ansehen.

Aber Vorsicht, die sind oftmals etwas parteilicher und versuchen nicht wie der Fitting, zwischen den Welten zu schwimmen, mit dem Ergebnis, sich dann manchmal selbst zu widersprechen.

Bei mir im Regal steht er jedenfalls ganz hinten…… Aber sorry, das ist nur meine persönliche Meinung.

G
gironimo

25.01.2014 um 11:10 Uhr

was willst Du uns eigentlich im Bezug auf die Frage damit sagen? Ein Kommentar ist doch immer eine Meinungsäußerung. Und wenn Du selbst feststellst, dass andere Kommentare auch Meinungen verbreiten???

Ich finde den Hinweis im Fitting nicht schlecht. Wenn der Vorwurf der "Parteilichkeit" im Betrieb aufkommt so doch nicht deshalb, weil es so im Fitting steht, sondern deshalb, weil es in vielen Betrieben tatsächlich so von AN empfunden wird - sei es nun grundlos oder nicht. Darum ist der Hinweis doch nicht schlecht. Man muss sich eben argumentativ darauf einstellen, dass man Fragen der Kollegen entsprechend beantworten kann.

P
PeterSilie

27.01.2014 um 20:10 Uhr

Vielen Dank für eure Antworten.

Ich habe noch gegoogelt, aber nichts (in Richtung eines Urteils etc.) gefunden. Als Wahlvorstand werde ich weiter meine Arbeit gewissenhaft machen und fröhlich weiterkandidieren. Ist ja schliesslich erlaubt. Falls der Kollege mir ein/ das Urteil zeigt, werde ich mich diesbezüglich hier melden.

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