Ich bin im Wahlvorstand und kandidiere selber zum BR. Laut BetrVG § 16 (habe Fitting 25. Auflage) ist dies erlaubt, sollte aber ..... vermieden werden.

Bei einem Gespräch unter Kollegen habe ich erwähnt, dass ich WV gerne auch bei der nächsten Wahl 2018 machen möchte - ich gehe davon aus, dass ich dann ordentliches BR-Mitglied sein werde.

Gerade habe ich gehört, dass es ein (aktuelles) Gerichtsurteil geben soll, dass ein BR-Mitglied nicht im Wahlvorstand sein darf. Hat davon jemand was gehört? Mir selber ist darüber nichts bekannt.