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MBR bei ehrenamtlichen MA?

P
Pappnase
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Zusammen wir sind eine Behinderteneinrichtung, in der auch ehrenamtliche Mitarbeiter mit Aufwandsentschädigung arbeiten. Gelten die Mitwikungsgesetze aus dem BetrVG auch für diese ehrenamtlichen MA?

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Community-Antworten (6)

S
schmitti

24.01.2014 um 14:03 Uhr

Um was geht es denn genau?

P
Pappnase

24.01.2014 um 14:07 Uhr

Muss z.B. bei Einstellung oder Austritt eine Meldung an den BR erfolgen ;

G
gironimo

24.01.2014 um 17:49 Uhr

ehrenamtliche Mitarbeiter mit Aufwandsentschädigung< dem müsste man schon näher auf den Grund gehen. Im § 99 BetrVG kommt es ganz wesentlich darauf an, wie die Eingliederung in den Betrieb ist. Da kann man so ohne weiteres nichts sagen.

Aber einen Informationsanspruch habt Ihr allemal (§ 80 Abs. 2 BetrVG). Die Informationen müssen so umfassend sein, dass sich der BR selbst ein Bild davon machen kann, ob seine Rechte (und welche) betroffen sind. Ggf. könnt Ihr ja dann auch einen Sachverständigen hinzuziehen.

N
Nubbel

24.01.2014 um 17:56 Uhr

sind ehrenamtliche mitarbeiter mit Aufwandsentschädigung denn Mitarbeiter?

N
nicoline

24.01.2014 um 19:42 Uhr

@Pappnase, ich hab es mir nicht durchgelesen, aber, vielleicht hilft Dir dieses Urteil weiter

http://www.socialnet.de/materialien/22.php

S
Snooker

24.01.2014 um 19:48 Uhr

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