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Dieser Beitrag ist vor 14 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

MBR bei ehrenamtlicher Tätigkeit?

H
HLKMTZ
Jan 2018 bearbeitet

Unser Betrieb hat eine Fußballmannschaft. 2 Kollegen betreuen diese Mannschaft als Trainer in ehrenamtlicher Tätigkeit, jeweils beim Training und bei Turnieren in ihrer Freizeit, und erhalten hierfür eine Aufwandsentschädigung. Hat der BR ein MBR bei dieser ehrenamtlichen Tätigkeit?

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Community-Antworten (10)

M
Mainpower

09.03.2012 um 14:05 Uhr

Hallo, was wollt Ihr da Mitbestimmen??? Wo Ihr mitbestimmen könnt steht im BtrVG.

K
Kulum

09.03.2012 um 14:13 Uhr

Nur wenn die Ehrenamtlichen in den Betriebsablauf integriert wären, was ich bei einer Tätigkeit als Fußballtrainer mal ausschließen würde.

I
Irmgard

09.03.2012 um 16:58 Uhr

@ Kulum Wo steht das?

K
Kölner

09.03.2012 um 23:37 Uhr

@HLKMTZ Beim selben AG Aufwandsentschädigung und sozialversicherungspflichtige Tätigkeit? Krass...

R
rainerw

10.03.2012 um 01:33 Uhr

Mitbestimmung wegen der Aufwandsentschädigung oder wegen des Betriessport? überm Arbeitsschutz und wenn betriebl. Sozialräume genutzt werden.

G
gironimo

10.03.2012 um 10:25 Uhr

... es gibt ja auch noch die berühmte freiwillige BV (§ 88 BetrVG). Also los - ran an den AG und Eure Vorstellungen vorgetragen.

I
Irmgard

10.03.2012 um 13:21 Uhr

Können Betriebsratsmitglieder schlechter "wichtig" und "unwichtig" erkennen? Oder nehmen sich manche wichtiger als sie sind? Darf dies Betriebsratsmitglied nicht mitspielen? Oder warum legt es alles daran den anderen den Spaß zu verderben?

Und Kölner, wo liegt dein Problem? Es gibt die Übungsleiterpauschale. Alles wird zusammengerechnet und bei der Lohnsteuer der Freibetrag abgezogen.....

K
Kulum

10.03.2012 um 15:17 Uhr

Irmgard

http://www.vereinsrecht.de/bundesarbeitsgericht-erweitert-das-recht-der-mitbestimmung-bei-tetigkeit-von-ehrenamtlichen.php

da steht das, in der Urteilsbegründung.

Und ich bin mir ziemlich sicher, dass die Übungsleiter Entschädigung nicht über Lohnzettel läuft

I
Irmgard

10.03.2012 um 19:22 Uhr

@ Kulum Danke!

Und ich bin mir ziemlich sicher, dass die Übungsleiter Entschädigung nicht über Lohnzettel läuft.

Ich kann nicht wissen ob es so ist oder nicht.

Aber mal ehrlich..... Da spielen Kollegen zusammen fußball, sie haben Spaß, so schlecht kann das Betriebsklima nicht sein, der Chef sagt: die die sich kümmern bekommen etwas Geld, jetzt kommt der Betriebsrat daher und stellt Ansprüche, die so flüssig sind wie ein Kropf.

Gibt es nicht wichtigeres um was ein Betriebsrat sich kümmerm sollte?

K
Kulum

10.03.2012 um 20:58 Uhr

Da habe ich mich etwas blöd ausgedrückt. natürlich hast du Recht. Ich habe keine ahnung warum der BR da mitspielen möchte, soweit sich das aus den Angaben erkennen lässt ist schon die Idee sinnfrei.

Zu den Lohnzetteln, für gewöhnlich hat so eine Werksmannschaft nicht wirklich direkt etwas mit der Firma zu tun. In aller Regel wird schon aus versicherungstechnischen Gründen ein Verein gegründet. Die Firma übernimmt dann Sponsoring und davon kommt dann die Aufwandsentschädigung bzw. da gibts auch Fördermittel, die aber in der Regel im Kinder- und Jugendbereich

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