@Snooker
Da zuweit zurückliegend in dieser Form.
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„Wird da ein Terrorist gewählt oder muss ich mit Panzern auf der Autobahn rechnen.
Dir ist schon klar was Du da gepostet hast,
Nachtrag: sehe gerade es wurde ein VO und das 2003 in 2006 nachträglich geändert.
Gehe ne auf copie und lese.
Antwort 17 Erstellt am 23.01.2014 um 22:30 Uhr von Snooker“
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Zum ersten Satz: weder noch.
Zum zweiten Satz: Ja, ist mir durchaus klar.
Zum Nachtrag: ja korrekt. War ein Zahlenfehler, den ich noch rechtzeitig bemerkt und kurz nach Erstellung und nicht erst Std. später korrigiert habe. Was wohl legitim sein dürfte.
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so, bevor ich nu tatsächlich die Bettkarte stempel. Selbst als lkw Fahrer wäre es möglich bei einer 10 Stündigen Fahrzeit (die ja zwei mal in der Woche erlaubt ist) auf 13 Std Arbeitszeit zu kommen. Nur mal so angemerkt.
Gestern z. B hatte ich um 7:30 angefangen und gegen 14:15 Uhr meine Komplette 45 min Pause nach 4, 5 Std Fahrzeit rum. Auch das ging rechtlich in Ordung. Nur mal so angemerkt. Und die fahrt morgen nach hause ist mit dem PKW die ich mir mit einem Kollegen teile. So kann es kommen wenn man einfach was annimmt ohne alle Fakten zu wissen. Augezwinker ;-)
Antwort 20 Erstellt am 23.01.2014 um 22:45 Uhr von Snooker
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Wenn Du bereits an Schulungen zur Kraftfahrerqualifizierung teilgenommen hättest, müsstest Du Wissen, dass dieses so nicht stimmt.
Hier hättest Du dann auch erfahren müssen, dass die laut der VO möglichen 10 Std. Lenkzeit, so nicht ganz rechtskonform ist und mit dem § 3 ArbZG kollidiert, da § 21a ArbZG hier keine abweichende Regelung enthält.
Da vor Antritt der Fahrt eine Abfahrtkontrolle erfolgen muss, die nach vorherrschender Meinung, wenn sie denn als korrekt durchgeführt angesehen werden soll, mindestens 15 min beträgt, würde nur noch eine max. Lenkzeit von 9 Std. 45 Min. verbleiben. Somit kann diese Option nur für eine Zwei- Fahrer Besatzung angewendet werden. Aber wer schaut hier außer die BAGler auch schon auf 15 min.
Auch deine angegeben 13 Std. Arbeitszeit finden sich nirgendwo wieder.
Leider ist es immer noch eine Unsitte, dass viele Fahrer glauben, 24 Std. minus 11 Std. Ruhezeit ergeben 13 Std. mögliche Arbeitszeit innerhalb eines Zeitraumes von 24 Stunden. Einmal davon abgesehen, dass sich dieses schon nicht mit den hier dann notwendigen Pausen (Lenkzeitunterbrechung ist etwas anderes) verträgt, ist es eine Milchmädchenrechnung.
Hier ist auch zwischen einer reinen Arbeitszeit und der Schichtzeit zu unterscheiden. Beträgt die max. mögliche AZ auch für Kraftfahrer nur 10 Std. pro Tag. So kann sich aufgrund der möglichen Verkürzungsmöglichkeit auf 9 Std. Ruhezeit, eine Schichtzeit, in der dann aber erhebliche Zeiten die nicht zur Arbeitszeit zählen enthalten sein müssen, von bis zu 15 Std. ergeben. Diese aber auch nur im Nachhinein und nicht vorab disponierbar.
Leider wird auch bei der 60-Std.-Regelung oftmals angenommen, dass diese innerhalb von fünf Tagen anfallen dürfen und somit täglich 12 Std. möglich sind, was nicht der Fall ist. Auch dieses ist nur in einem Zeitraum von 6 Tagen unter Nutzung der 10-Std.-Regelung möglich. Auch die Durchschnittliche 48 Std. Regelung geht von einer werktäglichen Arbeitszeit von 8 Std. aus.
Leider gibt es immer noch Fahrer, die glauben, diese ja auch in zwei Tagen schaffen zu können….was dann nicht selten im Straßengraben sein Ende findet.
Und wer das ganze Jetzt wieder der Fantasie eines AH zuschreibt, kann sich ja einmal auf die BAB begeben und einen dort gerade Pause machenden BAGler befragen. Aber Vorsicht, auch die haben ein Anrecht auf ihre Pause……
„So kann es kommen wenn man einfach was annimmt ohne alle Fakten zu wissen. Augezwinker ;-)“
Jo, genau……
Ich meine es ja eigentlich nur gut mit Dir und hoffe daher, dass Du dich mit diesem Thema doch noch einmal näher auseinandersetzt.
Auf die rechtliche Bewertung und Folgen einer Lenkzeitkombination LKW u. PKW will ich jetzt nicht mehr näher eingehen. Ist sie für einen PKW- Fahrer nicht von Bedeutung, zumindest solange nichts passiert, so sieht das bei einem Lkw-Fahrer doch ganz anders aus. Da wäre deine hier aufgemachte Rechnung auch nicht ganz korrekt.