Auszählung und Wahl im BR-Büro
Hallo liebe Kollegen und Kolleginnen,
der Wahlvorstand hat beschlossen, dass die Betriebsratswahl und Stimmauszählung im BR-Büro stattfindet. Ist das zulässig, weil zu klein und Öffentlichkeit? Wir sind 230 Mitarbeiter, mehr wie 2-3 Leute passen nicht in das Büro und gewählt werden muss auch noch.
Danke schon jetzt für eure Antworten
Community-Antworten (37)
23.01.2014 um 20:37 Uhr
Das ist okay. Wenn sie die Türe offen lassen...
23.01.2014 um 20:47 Uhr
Das seh ich nicht so laut Wahlordnung muss der Raum der Auszählung ohne Hindernis betretbar sein!
23.01.2014 um 21:46 Uhr
Nana Kölner, jetzt unterstellst Du aber was……
Es ist doch nicht jeder so schlang wie Du!
Watt machen die armen Kerlchen, wenn jetzt ne Horde Rollstuhlfahrer auftaucht und ihr Stimmchen abgeben wollen?
23.01.2014 um 21:49 Uhr
Sorry. Für läppische Diskriminierungswitze bin ich nicht zu haben. Ich sitze im Rollstuhl!
Übrigens: Es ging nicht um die Stimmabgabe, sondern um die StimmAUSZÄHLUNG!
23.01.2014 um 22:05 Uhr
....und dennoch wird niemand etwas über die größe des Raumes finden.
23.01.2014 um 22:40 Uhr
Na die Auszählung muss unter den Augen der Betriebsöffentlichkeit stattfinden das ist sicher nicht in diesem Minibüro möglich! Schon garnicht bei 230 AN
23.01.2014 um 22:50 Uhr
Dann erklär doch einer wie groß Dieser Raum zu sein hat das alles was davon haben.
Ich errinnere mich das wir für unsere 230 MA die Auszählung in der Nichtraucherkantine gemacht haben. Aber auch da passten maximal 30 Leute rein. Und was ist wenn ich ne Auszählung mache bei einer Wahl wo 6000 MA wählen können. Ich mache die Auszählung an einen ein qm großen Tische. Wenn sich alle im Kreis drum rum scharen. Wo landet der letzTe und was bekommt der letzendlich von der Auszählung mit: bekommt der mehr oder weniger mit als einer der vor der offenen Bürotür steht. Erkläre mir bitte einer die was ist für wieviele Leute Vorschrift und was nicht.
23.01.2014 um 22:54 Uhr
@Kölner Sorry, aber ich wäre der Letzte, der hier Witze über Rollstuhlfahrer reißen würde. Diskriminierende erst recht nicht. Auch meine Schwester sitzt seit ihrer Kindheit in einem. Da ein Motorisierter damals ein nicht erreichbarer Traum war, habe ich ihn schon als junger Spund oft genug über Stock und Stein bewegt.
Ich wollte hiermit lediglich in einer etwas lockeren Art darauf hinweisen, dass hier auch eine gewisse Barrierefreiheit vorhanden sein muss. Dies gilt für die Stimmabgabe, wie auch bei der Auszählung. Ist dies nicht der Fall, könnte man es als eine Diskriminierung ansehen.
Aber egal, wie man´s auch macht, ist es verkehrt.
@Snooker "...und dennoch wird niemand etwas über die größe des Raumes finden." Falsch!
Im Netz gibt es jede Menge darüber. Zwar nicht direkt zu Betriebsratswahlen, hier heißt es lediglich dass er geeignet sein muss, aber jede Menge zu den Anforderungen an Räumen bei öffentlichen Wahlen. Die analog hier anzuwenden sind. Hier wird es auch als ein unabdingbarer Grundsatz angesehen, dass er für alle zugänglich sein muss. Also auch eine Barrierefreiheit gewährleistet sein muss.
23.01.2014 um 23:00 Uhr
Na auf jeden Fall muss er grösser sein als das sich neun Betriebsräte um die urne scharren können und dann sagen Jungs alles okay ihr habt uns wieder gewählt! :-)
23.01.2014 um 23:03 Uhr
Ich jedenfalls bleibe da erst mal bei Betriebsratswahlen. Denn wir sagen bei den Betriebratswahlen ja auch nicht wenn was nicht eindeutig geklärt ist, gehen wir doch einfach analog der Bundestagswahl................oder öffentliche Gebäude müssen für jederman zugänglich sein..........passen in einem Rathaus 1000000 Hamburger oder Münchener. Sie können zwar Barrierefrei da rein, aber halt nicht alle Gleichzeitig. Oh, doch was analog. ;-)
23.01.2014 um 23:05 Uhr
Siehste actionHero, so ist das. Da macht man einen flotten Spruch auf Kosten benachteiligter Personen, man gerät dann ins Zwielicht und wird als diskriminierender Schreiberling betitelt.
Den Fehler hast du gemacht und Du versuchst anschließend mit einer Offenbarung das Witzchen ins ernste Metier zu ziehen um sich ein wenig zu rechtfertigen. Passt. Und ich dachte mir schon, dass du so reagieren wirst.
Zur Frage: Es gibt keine Vorschriften für die Größe des Raumes. Und andere Vorschriften von anderen Gesetzen und Wahlen heranzuziehen, sorry actionHero, aber da warst du schon einmal auf dem Holzweg. Ich meine das gibt es nicht und demnach ist der angegebene Raum dem Gesetz nach ausreichend, wenn auch nicht organisatorisch ausreichend.
Ich sitze tatsächlich nicht im Rollstuhl und bin sehr dankbar dafür. Ich vermeide aber auch solche Vergleiche und Sprüche, wenn es geht.
23.01.2014 um 23:07 Uhr
@Snooker Das erzähl mal den Arbeitern bei VW oder ähnlich großen Betrieben.
23.01.2014 um 23:11 Uhr
Bei Ford Köln fand die Auszählung der br Wahl im Mai 2010 in einem Raum mit den Massen 11*20 Metern, ebenerdig (lol) statt. Ford Köln hat 23.095 AN. Der Raum war garantiert zu klein, die Wahl aber gültig und die Stimmenauszählung auch.
Du strickst dir da ein paar achtionheroische Märchen zu Legenden, dass es den Gebrüdern Grimm zur Ehre gereicht hätte. Schlimm ist nur, dass du dann direkt mit 'falsch' ankommst und manch ein geneigter Antwortgeber sich davon einschüchtern lässt. Du bist echt ein actionHero. Leider aber mit nem Lack, der sich Tag für Tag mehr und mehr abnutzt. Und darunter erscheint immer mehr ein ganz kleines Männlein, dass mit großen Augen zu Fragen scheint: Bitte, bitte beachte mich und lege keinen Wert auf meine heiße Luft.
Und ich bin mir jetzt sicher, dass du wieder um dich beißen wirst. Waidwund?
23.01.2014 um 23:13 Uhr
Jetzt würde ich mir an deiner Stelle aber einmal die Frage stellen, wer hier benachteiligte Personen für etwas missbraucht? Schon einmal etwas von suggerieren gehört?
Edit: Sorry, aber man kann die Schwarzseherei auch übertreiben.
Nachtrag: Wegen der besseren Zuordnung und aufgrund der Stunden später vorgenommenen Änderung in vorstehender MT, erfolgt die Antwort hierauf an dieser Stelle.
Ist das jetzt eine neue Taktik?
Erst einen Zweizeiler einzustellen, in der Erwartung hierauf dann eine gesittete Antwort zu bekommen, um dann Stunden später zwei vor Selbstüberschätzung und Arroganz kaum zu überbietende Absätze hinzuzufügen, zeigt ab und zu auch, wessen geistig Kind man ist.
Und was das Beißen betrifft, so sollte jeder der nicht gebissen werden will, sich auch so verhalten.
Einem augenscheinlich dem Narzissmus Verfallenem, sollte man aber nicht unbedingt beißen. Hier ist letztlich noch nicht eindeutig geklärt, ob hier nicht doch noch eine Ansteckungsgefahr besteht……
Da hiermit auch negative Charakter Eigenschaften umschrieben werden (wikipedia), währe ein Anstecken auch nicht erstrebenswert.
Auch würde es keinen Sinn machen, da die, die dieser Krankheit nicht unterliegen, es schon richtig einzuschätzen wissen.
Antwort erstellt am 25.01.2014 gegen ca. 11:00 Uhr
23.01.2014 um 23:17 Uhr
Genau dies großen Betriebe habe ich gemeint. Meinst Du tatsächlich das wenn dort alle an der an der Auszählung teil nehmen, das der allerletze auch nur ein bißchen davon mit bekommt was da vorne gerade ausgezählt wird. Hier sehe ich das ganz genau so wie Kölner. Es sei denn es schreibt mir einer bei einer größe von xy MA muss der Raum xy qm aufweisen; aber bitte mit eindeutiger rechtlicher Quelle. Ich klink mich erstmal aus. Morgen noch 6 Std. arbeiteiten und wenn nix dazwischen kommt 6 Std nach hause fahren.
23.01.2014 um 23:21 Uhr
Du weißt aber schon, dass dies gegen die EU VO 561/2006 verstößt?
23.01.2014 um 23:30 Uhr
Wird da ein Terrorist gewählt oder muss ich mit Panzern auf der Autobahn rechnen. Dir ist schon klar was Du da gepostet hast,
Nachtrag: sehe gerade es wurde ein VO und das 2003 in 2006 nachträglich geändert. Gehe ne auf copie und lese.
23.01.2014 um 23:31 Uhr
Haut euch, aber leise ... Aus der Erfahrung: knapp 100 Mitarbeiter, bei der Auszählung waren nicht einmal alle Kandidaten anwesend und zwei ... drei, die sich vielleicht dafür interessiert haben oder auch nur, weil es bezahlte Arbeitszeit war. Mit anderen Worten, so viele interessiert das gar nicht, es reicht ja aus, wenn einer dabei ist und dann sagt, alles ok.
23.01.2014 um 23:34 Uhr
Ich mag deinen pragmatismus, oblatixx.
23.01.2014 um 23:45 Uhr
so, bevor ich nu tatsächlich die Bettkarte stempel. Selbst als lkw Fahrer wäre es möglich bei einer 10 Stündigen Fahrzeit (die ja zwei mal in der Woche erlaubt ist) auf 13 Std Arbeitszeit zu kommen. Nur mal so angemerkt. Gestern z. B hatte ich um 7:30 angefangen und gegen 14:15 Uhr meine Komplette 45 min Pause nach 4, 5 Std Fahrzeit rum. Auch das ging rechtlich in Ordung. Nur mal so angemerkt. Und die fahrt morgen nach hause ist mit dem PKW die ich mir mit einem Kollegen teile. So kann es kommen wenn man einfach was annimmt ohne alle Fakten zu wissen. Augezwinker ;-)
24.01.2014 um 00:25 Uhr
Zitat; Zum Schluss des Wahlausschreibens heißt es, dass die öffentliche Stimmauszählung nach erfolgter Stimmabgabe am 14.03.2006 ab 11:00 Uhr im Betriebsratsbüro, 2. Etage, erfolgt. Dagegen hatte das LAG D`dorf keine Einwände.
24.01.2014 um 12:40 Uhr
Ich sag mal - das Büro ist zu klein. Sowohl für die Wahl und die Stimmauszählung als mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch für den Betriebsrat.
Da brauchen wir doch wohl nicht auch noch einen Juristen bemühen. Wenn da nur 2 - 3 Leute rein passen, ist das eine Besenkammer.
Ihr solltet vom AG passende Räumlichkeiten fordern. Für die Wahl kann man ja auch mal ein Sitzungszimmer belegen.
24.01.2014 um 17:17 Uhr
"oder auch nur, weil es bezahlte Arbeitszeit war." Ist dem so? Ich hab das was anderes gehört oder gelesen.
24.01.2014 um 18:06 Uhr
Nein, normalerweise ist das nicht so! Allerdings kommen bei uns immer mal ein .. zwei Kollegen vorbei und schauen eine Weile bei der Auszählung zu, die bei 100 AN ja auch nicht Tage dauert. Und unser AG ist in dem Moment auch großzügig, da das Abziehen der Minuten wahrscheinlich mehr Aufwand bereitet und für schlechte Stimmung sorgt.
25.01.2014 um 11:26 Uhr
@ PaulBreitner
- Nehme ich an, dass von Dir gemeint ist, dass im BR-Büro nur Platz für 2-3 zusätzliche Personen ist. Ist das so?
- Muss jeder Wähler die Möglichkeit der unbeobachteten Stimmabgabe haben. Ist das gewährleistet??
Falls beide Fragen mit JA beantwortet werden können, spricht nichts gegen diesen Raum.
Die betriebsöffentliche Auszählung der Stimmen wird NICHT dadurch hergestellt, dass rein theoretisch ALLE Wahlberechtigten der Stimmauszählung beiwohnen können. Auch gibt es KEIN Quorum, wie viele Wahlberechtigte der Stimmauszählung beiwohnen können müssen.
Die Öffentlichkeit wird dadurch hergestellt, dass der WV beim Auszählen der Stimmen beobachtet werden kann; diese also nicht zu einem nicht angegebenen Zeitpunkt und/oder hinter verschlossener Tür vornimmt.
25.01.2014 um 13:52 Uhr
@Snooker Da zuweit zurückliegend in dieser Form.
„Wird da ein Terrorist gewählt oder muss ich mit Panzern auf der Autobahn rechnen. Dir ist schon klar was Du da gepostet hast,
Nachtrag: sehe gerade es wurde ein VO und das 2003 in 2006 nachträglich geändert. Gehe ne auf copie und lese. Antwort 17 Erstellt am 23.01.2014 um 22:30 Uhr von Snooker“
Zum ersten Satz: weder noch. Zum zweiten Satz: Ja, ist mir durchaus klar. Zum Nachtrag: ja korrekt. War ein Zahlenfehler, den ich noch rechtzeitig bemerkt und kurz nach Erstellung und nicht erst Std. später korrigiert habe. Was wohl legitim sein dürfte.
so, bevor ich nu tatsächlich die Bettkarte stempel. Selbst als lkw Fahrer wäre es möglich bei einer 10 Stündigen Fahrzeit (die ja zwei mal in der Woche erlaubt ist) auf 13 Std Arbeitszeit zu kommen. Nur mal so angemerkt. Gestern z. B hatte ich um 7:30 angefangen und gegen 14:15 Uhr meine Komplette 45 min Pause nach 4, 5 Std Fahrzeit rum. Auch das ging rechtlich in Ordung. Nur mal so angemerkt. Und die fahrt morgen nach hause ist mit dem PKW die ich mir mit einem Kollegen teile. So kann es kommen wenn man einfach was annimmt ohne alle Fakten zu wissen. Augezwinker ;-) Antwort 20 Erstellt am 23.01.2014 um 22:45 Uhr von Snooker
Wenn Du bereits an Schulungen zur Kraftfahrerqualifizierung teilgenommen hättest, müsstest Du Wissen, dass dieses so nicht stimmt.
Hier hättest Du dann auch erfahren müssen, dass die laut der VO möglichen 10 Std. Lenkzeit, so nicht ganz rechtskonform ist und mit dem § 3 ArbZG kollidiert, da § 21a ArbZG hier keine abweichende Regelung enthält.
Da vor Antritt der Fahrt eine Abfahrtkontrolle erfolgen muss, die nach vorherrschender Meinung, wenn sie denn als korrekt durchgeführt angesehen werden soll, mindestens 15 min beträgt, würde nur noch eine max. Lenkzeit von 9 Std. 45 Min. verbleiben. Somit kann diese Option nur für eine Zwei- Fahrer Besatzung angewendet werden. Aber wer schaut hier außer die BAGler auch schon auf 15 min.
Auch deine angegeben 13 Std. Arbeitszeit finden sich nirgendwo wieder. Leider ist es immer noch eine Unsitte, dass viele Fahrer glauben, 24 Std. minus 11 Std. Ruhezeit ergeben 13 Std. mögliche Arbeitszeit innerhalb eines Zeitraumes von 24 Stunden. Einmal davon abgesehen, dass sich dieses schon nicht mit den hier dann notwendigen Pausen (Lenkzeitunterbrechung ist etwas anderes) verträgt, ist es eine Milchmädchenrechnung.
Hier ist auch zwischen einer reinen Arbeitszeit und der Schichtzeit zu unterscheiden. Beträgt die max. mögliche AZ auch für Kraftfahrer nur 10 Std. pro Tag. So kann sich aufgrund der möglichen Verkürzungsmöglichkeit auf 9 Std. Ruhezeit, eine Schichtzeit, in der dann aber erhebliche Zeiten die nicht zur Arbeitszeit zählen enthalten sein müssen, von bis zu 15 Std. ergeben. Diese aber auch nur im Nachhinein und nicht vorab disponierbar.
Leider wird auch bei der 60-Std.-Regelung oftmals angenommen, dass diese innerhalb von fünf Tagen anfallen dürfen und somit täglich 12 Std. möglich sind, was nicht der Fall ist. Auch dieses ist nur in einem Zeitraum von 6 Tagen unter Nutzung der 10-Std.-Regelung möglich. Auch die Durchschnittliche 48 Std. Regelung geht von einer werktäglichen Arbeitszeit von 8 Std. aus. Leider gibt es immer noch Fahrer, die glauben, diese ja auch in zwei Tagen schaffen zu können….was dann nicht selten im Straßengraben sein Ende findet.
Und wer das ganze Jetzt wieder der Fantasie eines AH zuschreibt, kann sich ja einmal auf die BAB begeben und einen dort gerade Pause machenden BAGler befragen. Aber Vorsicht, auch die haben ein Anrecht auf ihre Pause……
„So kann es kommen wenn man einfach was annimmt ohne alle Fakten zu wissen. Augezwinker ;-)“ Jo, genau……
Ich meine es ja eigentlich nur gut mit Dir und hoffe daher, dass Du dich mit diesem Thema doch noch einmal näher auseinandersetzt.
Auf die rechtliche Bewertung und Folgen einer Lenkzeitkombination LKW u. PKW will ich jetzt nicht mehr näher eingehen. Ist sie für einen PKW- Fahrer nicht von Bedeutung, zumindest solange nichts passiert, so sieht das bei einem Lkw-Fahrer doch ganz anders aus. Da wäre deine hier aufgemachte Rechnung auch nicht ganz korrekt.
25.01.2014 um 14:24 Uhr
@ActionHero
Ich denke dieses Thema, was Lenk, Arbeit und Ruhezeit bei unserem Job ist werde ich hier und jetzt nicht mit dir auseinander klabüsern. Zum einem bist du mir dafür nicht kompetent genug (dies zeigt mir schon deine absurde Gedankenrechnung von 24 Std. minus 11 Std) zum anderem passt dies hier nicht zur gestellten Fragestellung. Befasse dich also erst mal intensiv mit dem Thema und der möglichen Rechnung und nicht einfach mit dem was Du annimmst.
26.01.2014 um 02:39 Uhr
Sorry, ich werde jetzt hier nicht über dieses Thema mit dir streiten. Natürlich hast Du das Recht, hier eine Person deines Vertrauens zu befragen. Ich hoffe aber für dich, dass er auch die gewünschte Kompetenz besitz, denn Du wirst sie spätestens dann brauchen, wenn es an deinen Geldbeutel geht.
Ob ich diese besitze, musst Du nicht und wirst Du auch nicht wirklich beurteilen können. Das haben andere schon getan und sind nicht schlecht damit gefahren.
Eines aber dennoch. Die von dir hier angesprochene absurde Gedankenrechnung, ist nicht meine, sondern wie dem Text wohl eindeutig zu entnehmen ist, leider immer noch, die von einem Großteil der Fahrer. Wer hier aber glaubt, mit 13 Std. Arbeitszeit noch auf der rechtlichen Seite zu sein, sollte hierzu unbedingt einen hier Kompetenten seines Vertrauens einmal befragen.
26.01.2014 um 12:52 Uhr
Wenn Du doch immer versuchst so genau zu sein nach Punkt, Komma , Strich, sollte dir nicht entgangen sein das ich die Möglichkeit der 13 Stunden Arbeitszeit ausgedrückt habe und nicht das es ligitim ist. Es ist aber durch geschicktes bedienen des elektronischen Gerätes das zum lesen der Fahrerkarte benutzt wird bei einer Fahrzeit von 9 Std mit 45 min. Pause auf 13 Std. Arbeitszeit zu kommen. Nu aber gut damit.
26.01.2014 um 13:48 Uhr
@ ActionHero
"Leider wird auch bei der 60-Std.-Regelung oftmals angenommen, dass diese innerhalb von fünf Tagen anfallen dürfen und somit täglich 12 Std. möglich sind, was nicht der Fall ist. Auch dieses ist nur in einem Zeitraum von 6 Tagen unter Nutzung der 10-Std.-Regelung möglich. Auch die Durchschnittliche 48 Std. Regelung geht von einer werktäglichen Arbeitszeit von 8 Std. aus. "
Eure Diskussion bezieht auf Beschäftigte im Straßentransport und da scheinst Du den §21a ArbZG entweder noch nie in Gänze gelesen oder nicht verstanden zu haben! Mir ist jedenfalls ein Rätsel wie Du bei diesen Beschäftigten auf einen Betrachtungszeitraum von 6 Tagen kommst
So ist in Abs.4 zu lesen: "Die Arbeitszeit darf 48 Stunden WÖCHENTLICH nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu 60 Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von vier Kalendermonaten oder 16 Wochen im Durchschnitt 48 Stunden wöchentlich nicht überschritten werden."
Und in Abs.2 wird definiert: "Eine Woche im Sinne dieser Vorschriften ist der Zeitraum von Montag 0 Uhr bis Sonntag 24 Uhr."
Soviel zu Deiner Kompetenz ...
Außerdem wird weder von Dir noch von Snooker nicht sauber zwischen vergütungspflichtiger Arbeitszeit und Arbeitszeit i.S.d. ArbZG getrennt. Es wird in diesem Bereich relativ problemlos möglich sein, auf eine vergütungspflichtige AZ von 13 Stunden zu kommen, ohne gegen das ArbZG zu verstoßen!
Unabhängig davon hat diese Diskussion überhaupt nichts mit der Eingangsfrage zu tun! Damit klink ich mich wieder aus.
26.01.2014 um 13:58 Uhr
@Hoppel
Vielleicht noch zur Ergänzung. Innerhalb von zwei Wochen darf man auch nicht mehr als 90 stunden haben. Auch das schein dem Guten AH nicht zu wissen
26.01.2014 um 15:02 Uhr
"Soviel zu deiner Kompetenz"
Die längst hinreichend bekannt und viele wurden bereits (nach der Blendung) desillusioniert.
26.01.2014 um 20:53 Uhr
Ist ja echt schön, was sich hier so einige einbilden. Und der Klammeraffe klammert auch wieder……
„Mir ist jedenfalls ein Rätsel wie Du bei diesen Beschäftigten auf einen Betrachtungszeitraum von 6 Tagen kommst“
Wenn du dir nicht nur einbilden würdest, die Kompetenz zu haben, die du anderen absprichst, wäre es dir auch kein Rätsel mehr. Wenn du etwas von Wochenruhezeiten wissen und auch verstehen würdest, könnte auch dir ein Licht aufgehen. Bei Fahrern ist ein Berechtnungszeitraum immer die Woche und ein 24 Std. Zeitraum (nicht Tag). Und wenn ich jetzt wüsste, dass es eine verkürzte Wochenruhezeit von 24 Std. gibt, wüsste ich gleichzeitig, dass nur noch 6 Verplanbare 24 Std. Zeiträume zur Verfügung stehen. Die ich frecherweise hier fehlerhaft als Tage angegeben habe.
Du musst es ja wahrscheinlich nicht, aber vielleicht solltest auch du einmal eine Schulung nach dem Kraftfahrerqualifizierungsgesetz besuchen. Vielleicht wüsstest du dann ja, wovon du hier schreibst. Und wie ich einen § 21a auszulegen habe, muss mir ein Hoppel bestimmt nicht erklären.
„Außerdem wird weder von Dir noch von Snooker nicht sauber zwischen vergütungspflichtiger Arbeitszeit und Arbeitszeit i.S.d. ArbZG getrennt. Es wird in diesem Bereich relativ problemlos möglich sein, auf eine vergütungspflichtige AZ von 13 Stunden zu kommen, ohne gegen das ArbZG zu verstoßen!“
Da du ja immer so einen auf pingelig machst und wiederholt auf Begrifflichkeiten abstellst, hierzu soviel: Wenn du das hier Geschriebene wirklich genau so meinst, wie es dort geschrieben steht, dann zeigt es, dass die fehlende Kompetenz zumindest hier bei dir liegt. Denn mit der Zuordnung scheinst du so einige Probleme zu haben.
Hier schmeißt du alles in den Pott AZ , dass es daneben für Kraftfahrer noch die Sozialvorschriften gibt, ist natürlich Nebensache. Warum sollte ich mir darum auch Gedanken machen. In Wirklichkeit handelt es sich hier aber um eine Schichtzeit die Vergütungspflichtige Bestandteile beinhaltet wie: Wartezeiten, Bereitschaftszeiten etc., die aber nicht immer zur AZ zu zählen sind.
Und jetzt Klartext. Wenn du wirklich der Meinung bist, dass die Sozialvorschriften für einen Kraftfahrer 13 Std. reine Arbeitszeit zulassen, dann hast du mit Sicherheit „null“ Ahnung. Auch das AZ gibt dieses so nicht her. Der gravierende unterschied ist hier nur, dass ein Normalo hier nichts zu befürchten hat, ein Fahrer aber mit ca. 60 Euro Staatsbeihilfe für jede halbe Std. überzogener AZ zu rechnen hat.
Und da du ja gerne das eine oder andere ätzend findest, kann ich dir nur sagen, dass ich es nicht nur anmaßend, sondern auch verwerflich empfinde, wenn jemand sein ego so hoch hängt, dass er sich wahrscheinlich selbst schon als über allem Stehender sieht. Hier sollte man aber aufpassen, dass dem Ego in der Region nicht die Luft ausgeht……
26.01.2014 um 21:04 Uhr
Hört hört. Riedo schreibt über sich selbst.
26.01.2014 um 21:08 Uhr
...........;-)
26.01.2014 um 21:41 Uhr
Ach Kölner….hör auf!
Es ist leider nur noch als traurig zu betiteln, wie sich einige hier aufführen.
Man kommt sich hier manchmal so vor, als wäre man gerade dabei, einem Hund seine Hütte zu nehmen, was dieser sich natürlich nicht gefallen lassen will…… könnte man es bei einem Hund ja noch nachvollziehen, so entzieht sich mir dieses bei den hier tätigen. Sie lassen allenfalls Schlüsse auf div. Charakter Eigenschaften zu, die dann allerdings meist nicht positiv ausfallen.
Neben den bereits bekannten, ist mir auch bei dir eine neue Eigenschaft aufgefallen, die nicht unbedingt als positiv einzustufen ist.
Auch Du zeigst deine Nase leider immer in die Richtung, aus der es für dich gerade am besten riecht.
Und wenn ich ehrlich bin, habe ich Probleme mit solchen, die sich immer dann wenn es gerade passt, an der Windrichtung orientieren.
Wenn ein AH hier einen Fehler macht, hat jeder hier das Recht, diesem dieses auch mitzuteilen. Aber in gesitteter Form. Und wenn er Blödsinn schreibt, darf man dieses auch ungestraft so benennen. Nur sollte man dann auch in der Lage sein, dieses auch zu belegen und nicht nur dazu Nutzen, seinen gerade zu hohen Hormonspiegel wieder zu reduzieren.
Dass derjenige sich damit wahrscheinlich selbst am meisten schadet, wird dann wohl vergessen. Hier davon auszugehen, dass die Mehrheit hier dieses nicht korrekt einzuschätzen weiß und man dann bei denen als großer King dasteht, würde eher bestätigen, dass hier ein fehlender Realitätssinn vorliegt.
26.01.2014 um 22:09 Uhr
Pass mal auf du Vogel. Dir Kritik mitzuteilen ist genauso übel wie mit ner Kuh zu tanzen. Was bildest du dir eigentlich ein? Dreizig mal hast du in den letzten Tagen anderen beleidigende Worte gepostet. Du meinst die Wahrheit gepachtet zu haben. Ein billiger, ganz billiger Nichtswisser bist du und radelst hier als Wissender durch die Gegend, der du nicht bist. Dein Wissen ist ausschließlich aus deinem freundschaftsbuch aus dem du zitierts ohne jegliche Quellenangaben.
Du lagst in den letzten Tagen mehr als viermal komplett falsch. Die Größe, das zuzugeben war aber nie dabei. Was willst du denn? Ignoriert werden, Förmchen im Sandkasten verstecken? Hast du Alzheimer? Überlege mal bitte was du hier treibst. Du mimst hier den Hund, der gerne beißen würde aber seine dritten Zähne nicht mehr findet. Ich kann seit einigen Tagen nicht mehr erkennen, warum du überhaupt noch schreibst.
Arrogant, dummdreist und verlogen. Das zeichnet dich aus. Und nebenbei hackst du auf Minderheiten und Behinderten gerne rum. Korrigierst andere mit halbgaren und gefährlichen Infos und willst hier den Lehrer spielen. Fühlst du dich eigentlich noch gut dabei, so zu sein? Achja, das geht ja, hirnlose sind so, gefühlskalte auch und Neurotiker ebenso. Du bist krank.
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