Neuauszählung der Betriebsratswahl
Hallo liebe Kollegen und Kolleginnen,
im Kollegenkreis beschäftigt uns folgende Fragestellung: Es herrscht die Befürchtung, das bei der Stimmauszählung bei der Betriebsratswahl evtl. Manipulationen stattfinden werden. Der Wahlvorstand hat als Ort der Stimmauszählung gem. Wahlausschreiben ein sehr kleines Büro gewählt. In das Büro passt mir Mühe und Not der Wahlvorstand rein. Wir sind ein Betrieb von 230 Mitarbeitern.
Kann im Anschluss an die Bekanntgabe des Ergebnisses eine öffentliche Neuauszählung beantragt werden? Wenn Ja von wem, und in welchen Fristen?
Bereits jetzt vielen Dank für eure Antworten und Hilfe.
Community-Antworten (6)
23.01.2014 um 18:42 Uhr
Die Stimmauszählung an sich ist ja schon öffentlich.Eventuell sollte der Wahlvorstand eine andere Lokation wählen, bei der mehr Mitarbeiter dem Treiben zuschauen können.
23.01.2014 um 18:59 Uhr
und wenn der Wahlvorstand wegen Überfüllung die kritischen Beobachter von den anderen Listen rausschickt?
23.01.2014 um 19:19 Uhr
Wenn er Berechtigte aus dem Raum schickt also diese an der Wahrnehmung des Wahlrechtes hindert,das Recht der an der Teilnahme der öffentlichen Auszählung gehört dazu da Bestandteil der Wahl, wäre es strafbare Wahlbehinderung und Grund zur Anfechtung.
23.01.2014 um 19:33 Uhr
Vielleicht wäre es sinnvoll, wenn ein paar Mitarbeiter dem Wahlvorstand mitteilen, dass sie die Wahl und die Auszählung beobachten wollen. Da dies ihr verbrieftes Recht ist, möge der Wahlvorstand einen geeigneten Wahlort bestimmen. Ohne ein solches Schreiben muss der Wahlvorstand ja nicht unbedingt wissen, dass die Enge des Raums ein Problem darstellen könnte.
23.01.2014 um 19:52 Uhr
@ PaulBreitner
Der WV hat Zeit und Ort der öffentlichen Stimmauszählung bekannt gegeben; damit ist dem Gebot der Öffentlichkeit genüge getan!
"und wenn der Wahlvorstand wegen Überfüllung die kritischen Beobachter von den anderen Listen rausschickt?"
BAG, 15.11.2000; Az.: 7 ABR 53/99 >> man beachte die RN 16!!
RN 14: Nach § 18 Abs. 3 Satz 1 BetrVG nimmt der Wahlvorstand unverzüglich nach Abschluß der Wahl öffentlich die Auszählung der Stimmen vor. Dieselbe Regelung findet sich in § 13 WahlO. Öffentlichkeit im Sinne dieser Vorschriften ist nicht die allgemeine Öffentlichkeit, sondern die Betriebsöffentlichkeit.
Die dazu gehörenden Personen, vor allem die Arbeitnehmer des Betriebs, müssen einen ungehinderten Zugang zum Ort der Stimmauszählung erhalten (Fitting/Kaiser/Heither/Engels BetrVG 20. Aufl. § 18 Rn. 13 und § 13 WO 72 Rn. 3; Richardi BetrVG 7. Aufl. § 13 WahlO Rn. 3; GK-Kreutz BetrVG 6. Aufl. § 18 Rn. 33, 34; Däubler/Kittner/Klebe-Schneider BetrVG 7. Aufl. § 13 WO Rn. 4). ... RN 15: ... Interessierte Personen sollen die Möglichkeit erhalten, die Ordnungsmäßigkeit der Feststellung des Wahlergebnisses beobachten zu können, damit der Verdacht von Wahlergebnismanipulationen "hinter verschlossenen Türen" nicht aufkommen kann. ... RN 16: ... Ohne Verstoß gegen den Grundsatz der Öffentlichkeit ist es bei einem zu geringen Fassungsvermögen des Auszählungsraumes zulässig, weiteren Personen den Zutritt zu versagen (Fitting/Kaiser/Heither/Engels BetrVG 20. Aufl. § 13 WO Rn. 3; Däubler/Kittner/Klebe-Schneider BetrVG 7. Aufl. § 13 WO Rn. 5; Richardi BetrVG 7. Aufl. § 13 WahlO Rn. 3).
23.01.2014 um 20:29 Uhr
Hoppel, aber nicht, wenn der Raum so klein ist, dass nicht einmal 10% Wahlberechtigten oder gar nicht einmal alle Kandidaten in den Raum passen. Dieses muss ein WV auch erkennen. Denn offensichtlich und er ist ja nicht blind.
Verwandte Themen
Behinderung der BR-Wahl - in Hannover
ÄlterWahlbeobachtung ist keine Behinderung der Betriebsratswahl Die Wahlbeobachtung durch vor dem Wahllokal postierte Mitarbeiter der Personalabteilung des Arbeitgebers stellt keine Behinderung der Betr
Betriebsratswahl während eines Sabbaticals
ÄlterFalls die Betriebsratswahl in ein Sabbatjahr fällt oder das Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt der Betriebsratswahl für z.B. ein Jahr ruht, bedeutet das, dass man aus dem BR ausscheiden muss und erst bei
Frage zu Minderheitenberechnung, Leiharbeiter im Haus und Wahlausschreiben
ÄlterHallo liebe Kolleginnen und Kollegen :) Unsere BR Wahl 2010 muss absolut korrekt ablaufen (Details nicht öffentlich ;) ) und deshalb hoffe ich, dass ich hier ein paar Antworten bekomme. Ach, hätte
Betriebsratswahl im Kindergarten - "Leitende Angestellte"?
ÄlterHallo, ich arbeite in einem Kindergarten, der einem Verein gehört. Der ehrenamtliche Vereinsvorstand ist der Arbeitgeber, Betreiber und Besitzer dieses einen Kindergartens. Jegliche Entscheidungen
Frage zum §24(2)WO - Arbeitgeber schickt momentan ganz gerne Mitarbeiter kurzfristig in Urlaub wegen der Betriebsratswahl
ÄlterHallo, habe eine Frage bezüglich der Briefwahl in einer Bertriebsratswahl. §24 (2) Wahlberechtigte, von denen dem Wahlvorstand bekannt ist, dass sie im Zeitpunkt der Wahl nach der Eigenart ihres Be