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Dieser Beitrag ist vor 12 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Sprechzeiten Wahlvorstand

S
soerenstroem
Nov 2016 bearbeitet

Hallo alle miteinander,

kann mir wer sagen ob der Wahlvorstand tägliche Sprechzeiten einrichten muss oder ob 2 Tage die Woche, z. B. Dienstag / Donnerstag von 10:00 bis 11:00 Uhr reichen.

Für die anfallenden Fragen, Antworten, Beschwerden, Listeneinsichten, Anträge etc. reichen die zwei Tage vollkommen, aber reichen sie auch rechtlich?

Für eure Antworten besten Dank im Voraus.

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Community-Antworten (2)

G
gironimo

23.01.2014 um 17:15 Uhr

Für allgemeine Fragen etc. reicht das sicherlich aus. Für die Einsichtnahme in die Listen meiner Meinung nach nicht. Dies sollte aus meiner Sicht arbeitstäglich möglich sein - und mehr als eine Stunde.

Es müssen ja ansonsten nicht ausdrücklich "Sprechstunden" sein. Ihr gebt doch im Wahlausschreiben eine Adresse des Wahlvorstands an. Da gibt es doch dann auch die Möglichkeit des telefonischen Kontakts bzw. eine E-Mailadresse.

H
Hoppel

23.01.2014 um 20:09 Uhr

@ Soerenstroem

Die Betriebsadresse des WV muss natürlich besetzt sein, zwar nicht rund um die Uhr, aber TÄGLICH!

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