Leiharbeiter am Standort, Briefwahl?
Bei uns sind sehr viele Leiharbeitnehmer im Unternehmen, die mit Wählen können, wenn sie 6 Monate bei uns am Standort sind. Meine Frage nun hierzu: Was heißt in diesem Fall aktives und passives Wahlrecht? Muß der Wahlausschuss auch Leiharbeitnehmer an der Briefwahl beteiligen, wenn sie am Tag der Wahl nicht im Unternehmen sind?
Meistens zieht der Arbeitgeber, so war es in den Vorjahren, die Leiharbeitnehmer am Tag der Wahl ab, die Leiharbeitsfirma gibt ihnen Urlaub oder setzt sie wo an anderen Orten ein.
Wie muss der Wahlvorstand hier reagieren?
Mfg
Community-Antworten (5)
23.01.2014 um 09:56 Uhr
@didlemaus Diese Fragen lassen auf ein eher sehr vages Wissen bzgl. der Wahl schließen. Das kann ins Auge gehen...
Leiharbeitnehmer haben nach 3 Monaten ein aktives (die dürfen ein Kreuz machen) Wahlrecht; regelmäßig aber kein passives (sie dürfen kein Kreuz [auf einem Stimmzettel zB.]) bekommen, da sie sich nicht aufstellen können im ENTLEIHERbetrieb.
Was die Abwesenheit am Wahltag betrifft: Sie können sich selber darum sorgen zu wählen oder der WV ist 'nett' und beschließt da was.
23.01.2014 um 09:59 Uhr
aktives Wahlrecht = sie dürfen wählen (siehe hierzu neuste Rechtsprechung bei Leiharbeitnehmern)
passives Wahlrecht = Wählbarkeit eines AN zum BR - hier Leiharbeitnehmer im Betrieb wo sie eingesetzt werden - nein.
Ich würde sagen: Für diejenigen, die das aktive Wahlrecht haben besteht auch die Möglichkeit der Briefwahl. Ich würde dies den Kollegen vorab mitteilen (nicht nur im Wahlausschreiben sondern vielleicht zusätzlich in einer Information zur Wahl).
23.01.2014 um 11:25 Uhr
Aber jeder Arbeitnehmer muss seine Briefwahl selber abholen oder muss der Wahlvorstand sie anschreiben weil sie schon mehrere Jahre im Unternehmen sind??
Letztes mal hat einfach der Koordinator vor Ort etl. Briefwahlunterlagen für seine Leiharbeiter abgeholt, weil seine Mitarbeiter wie gesagt dann Urlaub hatten.
Muss also jeder Leiharbeitnehmer der die vorraussetzungen für die Wahl erfüllt, seine Unterlagen zur Wahl selber abholen??
23.01.2014 um 11:28 Uhr
Nein, jeder der die Briefwahlunterlagen haben möchte sagt euch Bescheid. Wie ihr die dann zum Kollegen bekommt, ist eher euer Problem.
23.01.2014 um 21:18 Uhr
Leiharbeitnehner haben vom ersten Tag ihres Beschäftigungsverhältnisses an aktives Wahlrecht, wenn zum Zeitpunkt der Einstellung feststeht, dass sie länger als 3 Monate eingesetzt werden, nicht erst grundsätzlich dann, nachdem sie länger als 3 Monate im Betrieb beschäftigt/anwesend sind. Einfach erklärt bedeutet: aktiv => man tut selbst etwas, macht nämlich ein Kreuz => passt zu Wahlberechtigung passiv => es wird einem etwas angetan, man wird gewählt => passt zu Wählbarkeit
Verwandte Themen
GBR und Stimmengewichtung
ÄlterHallo Kollegen, ich habe eine Frage zu GBR und Stimmgewichtung. Durch verschiedene Firmenzukäufe ist unsere Firmenkonstellation etwas komplizierter. Seit kurzem gibt es je einen Betriebsrat an 2 Sta
(Mit-)Zuständigkeit des Betriebsrates für zweiten Standort an einem Ort?
Älterfiktiver sachverhalt: ein unternehmen hat an einem ort zunächst einen standort. dort wird ein betriebsrat gewählt. zu einem zeitpunkt x nach der wahl wird in dem ort ein zweiter standort des unt
Arbeitgeber will gemeinsamen Betrieb auflösen
ÄlterHallo wir haben heute von einem Betriebsratsmitglied zu hören bekommen, dass unser AG unser Unternehmen aus dem gemeinsamen Betrieb am Standort herauslösen will. Hintergrund ist, dass wir 4 Unternehme
Leiharbeiter - Betriebsratsgröße
ÄlterAusgangslage: Wir sind ca 45 Mitarbeiter und haben ca 40 Leiharbeiter, die auf 450€-Basis arbeiten. Im Vertrag steht nicht drin, ob sie mindestens 3 Monate bei uns bleiben aber wir würden nie jemande
BR Wahl - Briefwahl beantragen - Frist zur Beantragung der Briefwahl
ÄlterHallo Wahlvorstände, wir haben bei unserer bald anstehenden BR Wahl eine Frist zur Beantragung der Briefwahl. Wer an der Wahl per Briefwahl teilnehmen möchte, muss bei uns spätestens 14 Tage vor dem