Erstellt am 22.01.2014 um 18:48 Uhr von gironimo
Ihr "müsst" das normale Wahlverfahren anwenden - nur so nebenbei.
Ansonsten lässt sich das schlecht voraussagen. Da spielt ja schon eine Rolle, wie gut und umfassend die Informationen des Arbeitgebers z.B. hinsichtlich der Daten für die Wählerlisten sind usw.
Schulungen dauern dann auch noch zwei/drei Tage. Dann kommt die Frage, wie viele Wahlvorschläge gibt es und sind die korrekt oder bedarf es zusätzlicher Aktivitäten.
Also sag dem Teamleiter, dass man es nicht sagen kann, dass der Wahlvorstand aber selbst nach pflichtgemäßem Ermessen die Zeit in Anspruch nehmen kann und wird und der ganze "Spuk" ja nach einigen Wochen dann wieder vorbei ist.
Aus meiner Sicht, hält sich der Aufwand aber in Grenzen (der Teamleiter braucht sich da nicht all zu große Sorgen machen.
Erstellt am 22.01.2014 um 19:15 Uhr von Hoppel
@ BRFranken
Während der Einreichungsfrist muss das Büro / die Betriebsadresse des WV täglich besetzt sein, um Wahlvorschläge entgegen nehmen und den Empfang/Eingang mit Datum/Uhrzeit bestätigen zu können.
Hier sollte/könnte sich der WV aufteilen; sprich es müssen nicht drei WV-M gleichzeitig anwesend sein.
Sind Wahlvorschläge eingegangen, ist der WV verpflichtet, diese unverzüglich prüfen zu müssen. Also muss der WV jeden Tag in der Lage sein, zusammen treten zu können.
Ebenfalls müss der Posteingang täglich auf Eingang von Briefwahlunterlagen kontrolliert werden. Der Eingang muss genauso protokolliert werden, wie auch notiert sein muss, welche KollegInnen Briefwahlunterlagen erhalten haben.
Usw. ... es kommen da also einige Stunden zusammen. Sprecht Euch ab, wie Ihr Euch aufteilen und organisieren wollt!
An den letzten zwei Tagen vor Ablauf der Einreichungsfrist sollte der gesamte WV gleichzeitig anwesend sein, um ggf. schnell reagieren zu können.
Erstellt am 22.01.2014 um 20:05 Uhr von Bonhof
Hallo,
Man sollte sich bei seiner Arbeit als WV zeitlich nicht einschränken bzw. in seiner arbeitnicht beeinflussen lassen!!Da bei einer BR Wahl auch Fristen eingehalten werden müssen und Wählerlisten strengstens geprüft werden sollten darf man sich als WV solange damit beschaftigen das keine Fehler unterlaufen und die Wahl im schlimmsten Falle anfechtbar ist!!
Etwaige Behinderungen oder Einflussnahme auf den WV auf jedenfall im Protokoll vermerken da dieses im Prinzip einen Strafbestand darstellt!!!!!
Erstellt am 22.01.2014 um 20:35 Uhr von schmitti
Das Büro des WV muss NICHT ständig besetzt sein. Der WV muss nur erreichbar sein. Dass kann auch in seinem normalen Büro sein.
Erstellt am 22.01.2014 um 21:22 Uhr von seesee
Ich würde dem Vorgesetzten Mitteilen, dass der Wv das sicher nach der Schulung einigermaßen einschätzen kann. Wir sind ein Betrieb mit 150 MA und unser WV hat bisher 3 mal jeweils 2 Stunden getagt; und der WV besteht nur aus Neulingen, die einmal 8 Std. geschult wurden. Das Wahlausschreiben erfolgt demnächst..
Erstellt am 22.01.2014 um 21:48 Uhr von Oblatixx
Bei 150 Mitarbeitern ist der Aufwand überblickbar. Also nicht verrückt machen lassen, klar braucht ihr gewisse Zeiten, aber der Unterschied zu 1500 Mitarbeitern ist wohl klar.
Ja, die sollen sich schulen lassen und dann hat man ein bisschen Überblick, wobei Gironimo das gut zusammengefasst hat.
Erstellt am 23.01.2014 um 09:37 Uhr von BRFranken
Hallo nochmal,
herzlichen Dank für Eure Antworten, das hilft schon mal weiter.
Ja, ich denke auch, dass die Wahlvorstände das nach der Schulung besser einschätzen können.
Und dann muss der Teamleiter damit leben, ist ja nur alle 4 Jahre ;-)