Erstellt am 28.10.2010 um 21:26 Uhr von nicoline
hopemen
*Gibt es jemanden der mir sagen kann wie hoch der Zeitaufwand für den BRV ist. Im Gesetz heißt es zwar "für die erforderliche Zeit", dennoch würd mich interessieren ob es bei euch Erfahrungswerte gibt.*
Man könnte sicher die Erfahrungswerte anderer BRV mitteilen, aber, ob das dann auch auf Deine Situation paßt, wage ich zu bezweifeln. Ich glaube, es hat schon einen Grund, dass im Gesetz steht "für die erforderliche Zeit", nämlich eben den, dass man diese Zeit nicht festlegen kann und will.
Erstellt am 28.10.2010 um 21:57 Uhr von Kölner
@hopemen
Wenn ich das BetrVG richtig verstanden habe, dann ist eine Neuwahl doch erst 2012 (zwischen März-Mai) nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG erforderlich.
Und auch ob die Freistellung weg ist, erscheint fraglich...
...wenn nicht § 38 BetrVG kann auch § 37 Abs. 2 BetrVG in Frage kommen.
Erstellt am 29.10.2010 um 06:31 Uhr von Tanzbär
> Durch Personalabbau sind Neuwahlen notwendig
DAS solltest Du doch mal näher begründen, wie ihr darauf kommt. Wann waren denn eure Wahlen?
Erstellt am 29.10.2010 um 10:17 Uhr von gallocampo
§13, Abs. 2 BetrVG
"Außerhalb dieser Zeit ist der Betriebsrat zu wählen, wenn
1. mit Ablauf von 24 Monaten, vom Tage der Wahl an gerechnet, die Zahl der regelmäßig beschäftigten Arbeitnehmer um die Hälfte, mindestens aber fünfzig, gestiegen oder gesunken ist
..."
Wenn man von einem 9er (also > 200 Mitarbeiter) auf einen 5er BR (51-100 MA) kommt, dann ist die Neuwahl zwingend, allerdings erst mit Ablauf von 24 Monaten.
Der FITTING ist hier eindeutig: Stichtag der Feststellung, ob die Belegschaft gesunken ist, ist genau 24 Monate nach dem Wahltermin.
Dieser dürfte ja irgendwann im April/Mai 2010 gewesen sein. Also prüft ihr das Ganze im April/Mail 2012 nochmal nach.
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Der Aufwand ist im Prinzip kein Problem. In der BR-Sitzung kann durch den Betriebsrat festgelegt werden, dass Person X oder Person Y (meistens der BR Vorsitzende) mit der Erfüllung einer definierten Aufgabe bis zu einem festgelegten Termin beauftragt ist.
So soll z.B. der BR-Vorsitzende bis zum 12. November einen Entwurf für eine Betriebsvereinbarung erarbeiten.
Daraus ergibt sich automatisch ein Zeitbedarf für den Mitarbeiter. Dies teilt der Beauftragte seiner Geschäftsführung mit und stellt sich in der Folge für die Erfüllung der Aufgabe selber frei.
Eine gute Dokumentation der Arbeit ist dabei - wenn der Arbeitgeber das anzweifelt - immer in guter Rat.
Im Falle einer Klage durch den Arbeitgeber ist eine gute Doku durch den Richter "sehr gefragt".
Gruß
gallo
(bin übrigens selber BRV in einem 5er BR)