Erstellt am 22.01.2014 um 14:30 Uhr von Pjöööng
Man kann nur den Vorschlag als Ganzen stützen.
Ist denn die Vorschlagsliste abgeschlossen, oder können sich da auch noch Kandidaten eintragen, während nebenan bereits Stützunterschriften gesammelt werden.
Erstellt am 22.01.2014 um 15:12 Uhr von Schührmann
Ihr könnt nicht zwei Listen ans schwarze Brett hängen und los geht's..... Ich befürchte hier schlimmes
Erstellt am 22.01.2014 um 15:24 Uhr von gironimo
Ich befürchte auch schlimmes.
Der Wahlvorschlag muss ein zusammenhängendes Dokument sein und keine Loseblattsammlung. Am Besten nimmt man ein Formular (kannst Du hier unter "Betriebsratswahl" herunterladen). Und dann müssen erst alle Kandidaten fest stehen und dann sammelt man die Stützunterschriften. Wobei jede Unterschrift dann für alle Kandidaten/innen auf dieser Liste gelten.
Vielleicht macht Ihr es noch mal neu. Und besucht eine WV-Schulung!
Erstellt am 22.01.2014 um 20:11 Uhr von Bonhof
5 % der Belegschaft müssen die Liste durch Unterschrift stützen und bloß nicht aushängen!!!
Erstellt am 23.01.2014 um 06:40 Uhr von Hoppel
@ sandee
Würde Eure Wahl angefochten, würde diese mit 100%iger Sicherheit für unwirksam erkärt.
Eine gültige Stützunterschrift kann nur für einen Wahlvorschlag geleistet werden, wenn dem Leister der Stützunterschrift ALLE KandidatInnen dieses Wahlvorschlags bekannt sind.
So, wie Ihr das praktiziert, geht´s überhaupt nicht!!!
Wie viele AN hat Euer Betrieb überhaupt?
Erstellt am 23.01.2014 um 07:25 Uhr von sandee
Hallo,
das ist auch meine Meinung, daher ja die Nachfrage. Schulung und Internet + Erfahrung anderer hat kein einheitliches Ergebnis geliefert. Jetzt bin ich aber fündig geworden und der Aushang wird entfernt und in gültige Vorschlagslisten umgewandelt. Danke für die Hilfe!!!