wer lädt zur ersten Sitzung des WV ein, wenn noch kein WV-Vorsitzender ernannt wurde?
Ich habe eine dringende Frage:
der Wahlvorstand (5 Mitglieder) wurde ordnungsgemäß vom BR bestellt und alle Mitglieder wurden darüber informiert. Allerdings hat es der BR versäumt, auch einen Vorsitzenden des WV zu ernennen. Nun hat einer der 5 WV-Mitglieder zur ersten Sitzung eingeladen und dort u.a. auf die Tagesordnung den Punkt "Wahl des Vorsitzenden, Schriftführers" etc gesetzt.
Ist das so rechtens oder MUSS der BR-Vorsitzenden zu ersten Sitzung des WV einladen?
Da die Sitzung schon morgen ist und mir gerade eben erst diese Problematik aufgefallen ist, wäre ich für schnelle Hilfe dankbar.
Viele Grüße
Community-Antworten (8)
21.01.2014 um 21:48 Uhr
Hallo Schlafmuetze, der BR bestellt den Wahlvorstand mitsamt dessen Vorsitzenden. Weder lädt also 'irgendein' WV-Mitglied zur konstituierenden Sitzung des WV ein, noch tut dies der BR-Vorsitzende, sondern einzig und allein der -bereits existierende- WV-Vorsitzende. Alles andere ist nicht rechtens! (Es gibt einen seltenen Ausnahmefall, nämlich wenn es zwischenzeitlich keinen BR mehr gibt. Das trifft aber euch nicht zu, sonst hättest du es erwähnt.)
21.01.2014 um 21:54 Uhr
@ Schlafmuetze
Ich habe noch niemals gelesen, dass eine BR-Wahl für unwirksam erklärt wurde, nur weil der Vorsitzende des WV nicht durch den BR benannt wurde und der WV den Vorsitzenden selbst gewählt hat.
Es ist nicht korrekt, wie´s bei Euch gelaufen ist, aber es sollte
- kein Problem sein, dass Ihr Euch morgen auf den Vorsitzenden einigt und
- der BR den Namen genannt bekommt und den Vorsitzenden in nächster BR Sitzung bestätigt
Will sagen, es gibt keinen Grund in Panik zu verfallen!
21.01.2014 um 21:58 Uhr
Nur keine Panik!
Ja, ihr könnt es unter gewissen Voraussetzungen so machen.
Das ist zwar eigentlich die Aufgabe des BR, aber wenn dieser halt schlampt und es nicht macht, kann und muss sich der Wahlvorstand selbst einen Vorsitzenden wählen.
Aber Vorsicht! Sollte noch genug Zeit sein und aktuell auch nichts zu entscheiden sein, könnte ein BR hier seinen Fehler noch korrigieren und die Benennung nachholen. Da der Gesetzgeber in der Regel von wöchentlich stattfindenden Sitzungen ausgeht, sollte man hier die nächste Sitzung des BR abwarten.
Passiert hier auch nichts, dann muss zwangsläufig der WV seinen VS selbst wählen. Das setzt natürlich voraus, dass man den BR auch auf seinen Fehler hingewiesen hat.
21.01.2014 um 22:01 Uhr
Oh, ist ja fast Stereo.
Natürlich könnt ihr auch so verfahren, wie Hoppel es beschrieben hat. Ungültig wird die Wahl dadurch nicht.
21.01.2014 um 22:03 Uhr
Ich bedanke mich bei euch für die guten Antworten. Wirklich klasse :-) Da die Wahl erst Mitte Mai statt findet haben wir noch Zeit und werden den BR darauf aufmerksam, dass er bitte einen Vorsitzenden ernennt. Dann sind alle auf der sicheren Seite....
21.01.2014 um 22:10 Uhr
Ich bin eigentlich ein Freund davon, dass sich die Kollegen das Sprachrohr ihres Vertrauens immer selbst wählen sollten und ihn nicht einfach vor die Nase gesetzt bekommen sollten.
Von daher würde ich zwar mit dem BR Reden, ihn aber dann bitten, doch weiterhin zu schlampen…..aber natürlich nur in dieser Sache!
21.01.2014 um 22:28 Uhr
@Hoppel
„2. der BR den Namen genannt bekommt und den Vorsitzenden in nächster BR Sitzung bestätigt“ Dann aber bitte nur inoffiziell und nirgendwo vermerken.
Denn, wurde ein WV benannt und ist bereits Aktiv geworden, ist ein BR außen vor. Eine Bestätigungsmöglichkeit besteht hier dann nicht mehr, da es hier ja auch an der Möglichkeit einer Ablehnung (Alternative) fehlt.
Sind im Ergebnis zwar nur Peanuts, aber doch nicht ganz unwichtig.
22.01.2014 um 07:06 Uhr
So ist es, Farce. Die Frage war ja, siehe oben, 'Ist das so rechtens?'. Die Antwort muss lauten, nein, es ist so nicht rechtens! Allerdings finde ich deine und Hoppel's sehr pragmatische Ergänzung gut, wie man es vielleicht doch noch hindeichseln könnte.
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