Erstellt am 21.01.2014 um 21:41 Uhr von Farce
Theoretisch, zumindest nach der Vorstellung des Gesetzgebers, wenn der WV berufen wurde und alle Wähler begrüßt hat.
Praktisch, am ersten Tag nach der letzten Wahl!
Auf gut deutsch, solange du sie nicht in der Weltgeschichte herumreichst, zu jedem Zeitpunkt deines Daseins hier auf Erden….
Erstellt am 21.01.2014 um 21:43 Uhr von Hoppel
@ Donnerhall
Du kannst die Vorschlagsliste erstellen wann Du möchtest, kannst auch Stützunterschriften sammeln wann Du möchtest ...
Aber ... es macht Sinn, das alles erst dann zu tun, wenn der WV bestellt ist.
Ist der WV bestellt, fallen alle KandidatInnen der Vorschlagsliste unter den besonderen Kü´schutz, sobald die gesetzlich geforderte Anzahl Stützunterschriften geleistet wurde.