Erstellt am 21.01.2014 um 11:42 Uhr von Kulum
Tarifverträge gelten für Mitglieder der Tarifvertragsparteien. Ich persönlich würde dir empfehlen deine Gewerkschaft anzurufen und da nachzufragen.
Erstellt am 21.01.2014 um 13:28 Uhr von Rapper
Wenn bei Euch am Tor oder am Eingang steht "Firma BlaBlaBla GmbH z.B. Halle / Sa.-Anh. Niederlassung Bremen", dann gilt der Tarifvertrag auch für Euch. Allerdings sollte darauf geachtet werden, dass es meist unterschiede (leider immer noch nach 24 Jahren Deutsche Einheit) zwischen Tarif OST und Tarif WEST gibt. Unter Umständen könnte der Tarifvertrag eurer Mutterfirma in Sachsen-Anhalt am Ende schlechter für Euch sein als das, was ihr jetzt habt. Das sollte aber vorher geprüft werden. Es sei denn, es ist ein "Haustarifvertrag". Aber, wie gesagt, prüfen lassen.
Und da kann ich mich nur Kulum anschleißen. Fragt bei der zuständigen Gewerkschaft nach, wie sich das verhält.
Ist denn, wenn er denn existiert, der BR in eurer Mutterfirma für Euch mit zuständig?
Oder habt ihr einen eigenen BR?
Erstellt am 21.01.2014 um 14:21 Uhr von schmitti
Lese mal hier. Ein TV kann aber auch für Nichtgewerkschaftsmitglieder gelten. Ob er gilt geht idR auch aus dem ArbV hervor. Weiter gibt es TV die als allgemeinverbindlich erklärt wurden. ....http://www.haufe.de/personal/personal-office-premium/tarifvertrag-geltungsbereich-6-persoenlicher-geltungsbereich-des-tarifvertrags_idesk_PI10413_HI1463654.html ........http://www.info-arbeitsrecht.de/Arbeitsrecht_Tarifrecht/Tarifvertrag_Geltung/tarifvertrag_geltung.html