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Muss ein Tarifvertrag für alle Standorte gemacht werden?

S
Schnacksel
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

ich arbeite in einer Niederlassung (Nur Büro) in Bremen. Unsere Hauptstelle plus Produktion befindet sich in Sachsen Anhalt. In Sachsen Anhalt gilt ein Tarifvertrag allerdings nicht in Bremen.

Jetzt meine Frage: Muss der Tarifvertrag auch für die Niederlassung Bremen gelten da es die selbe Firmierung ist?

Auf eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

Liebe Grüße ich

13.68903

Community-Antworten (3)

K
Kulum

21.01.2014 um 12:42 Uhr

Tarifverträge gelten für Mitglieder der Tarifvertragsparteien. Ich persönlich würde dir empfehlen deine Gewerkschaft anzurufen und da nachzufragen.

R
Rapper

21.01.2014 um 14:28 Uhr

Wenn bei Euch am Tor oder am Eingang steht "Firma BlaBlaBla GmbH z.B. Halle / Sa.-Anh. Niederlassung Bremen", dann gilt der Tarifvertrag auch für Euch. Allerdings sollte darauf geachtet werden, dass es meist unterschiede (leider immer noch nach 24 Jahren Deutsche Einheit) zwischen Tarif OST und Tarif WEST gibt. Unter Umständen könnte der Tarifvertrag eurer Mutterfirma in Sachsen-Anhalt am Ende schlechter für Euch sein als das, was ihr jetzt habt. Das sollte aber vorher geprüft werden. Es sei denn, es ist ein "Haustarifvertrag". Aber, wie gesagt, prüfen lassen. Und da kann ich mich nur Kulum anschleißen. Fragt bei der zuständigen Gewerkschaft nach, wie sich das verhält. Ist denn, wenn er denn existiert, der BR in eurer Mutterfirma für Euch mit zuständig? Oder habt ihr einen eigenen BR?

S
schmitti

21.01.2014 um 15:21 Uhr

Lese mal hier. Ein TV kann aber auch für Nichtgewerkschaftsmitglieder gelten. Ob er gilt geht idR auch aus dem ArbV hervor. Weiter gibt es TV die als allgemeinverbindlich erklärt wurden. ....http://www.haufe.de/personal/personal-office-premium/tarifvertrag-geltungsbereich-6-persoenlicher-geltungsbereich-des-tarifvertrags_idesk_PI10413_HI1463654.html ........http://www.info-arbeitsrecht.de/Arbeitsrecht_Tarifrecht/Tarifvertrag_Geltung/tarifvertrag_geltung.html

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