Erstellt am 21.01.2014 um 08:31 Uhr von Schürrmann
Der Kollege sollte dringend mit den Verträgen und dem Verdacht einen Anwalt aufsuchen.
Erstellt am 21.01.2014 um 09:26 Uhr von paula
der BR hat hier aber wenig Karten im Spiel. Informiert den Kollegen über den Umstand. Er muss dann selber aktiv werden.
Aber der Kollege soll noch einmal forschen ob es sich wirklich um einen § 14 I TzBfG handelt
Erstellt am 21.01.2014 um 09:27 Uhr von Fußballspieler
Bitte um Entschuldigung, die Leiterin vom Kundendienst hat mich angerufen,dass doch eine Kündigung vorliegt,allerdings erst zum 31.07.2014 weshalb es noch nicht allen bekannt war. Danke trotzdem für die Antwort.