Hallo in die Runde, ist es ein möglicher Fehler, wenn das Büro des Wahlvorstandes in der Zeit in der die Vorschlagsliste abgegeben werden können, von einem Ersatzmitglied(!) des Wahlvorstandes besetzt ist.Durch einen Beschluss des Wahlvorstandes ist es bestätigt. Aber rein rechtlich? Gibt es da etwas , was dagegen spricht .
danke