Erstellt am 19.01.2014 um 19:00 Uhr von Oblatixx
Was suchst du?
Einen Fehler?
Wenn das Wahlvorstandsmitglied verhindert ist und vertreten wird, was soll daran rechtlich falsch sein? Dafür gibt es ja das Ersatzmitglied.
Erstellt am 19.01.2014 um 19:14 Uhr von Erlemaga
Oblatixx, ich sehe es wie Du und will nur evtl. Fehler und eine evt. Wahlanfechtung vermeiden.
Es gibt mehrere Ersatzmitglieder. Von der Reihenfolge her wäre dieses Ersatz.-mg, (gibt feste Ersatzmitglieder für die jeweils ordentlichen Wvs-mg)nicht dran, aber an diesem Tag ist es organisatorisch nicht anders möglich. Also mit dem Beschluss des Wvs ist das okay so ?
Erstellt am 19.01.2014 um 19:15 Uhr von Hoppel
Naja, wenn kein Verhinderungsgrund eines WV-Mitglieds vorgelegen hat, ist das schon etwas fragwürdig. Daraus wird man dem WV aber keinen Strick drehen können.
Hauptsache, das Ersatzmitglied hat den Eingang des Wahlvorschlags mit Datum & Uhrzeit quittiert.
Erstellt am 19.01.2014 um 21:11 Uhr von Hartmut
Hallo Erlang, ich meine auch, das geht so in Ordnung mit dem Ersatzmitglied.
Es hat ja der WV jede Vorschlagsliste _bei_Überbringen_ zu quittieren (§7 Abs 1 WO, auch Fitting ebd., RN 1). Das heißt für mich, nicht der Einreicher muss sich nach dem WV richten, sondern umgekehrt, irgend jemand vom WV muss 'Gewehr bei Fuß' stehen.
Nun schreibst du, es geht bei euch organisatorisch nicht anders, als dass unter Umständen ein Ersatzmitglied des WV den Vorschlag annimmt. Das sollte begründet und dokumentiert werden. Und dann sollte eure Vorgehensweise auch in Ordnung sein, denn es ist ja dann sichergestellt, dass jeder eventuelle Wahlvorschlag im Moment der Überbringung auch angenommen werden kann.