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Wahlverfahren Anzahl der wahlberechtigten Arbeitnehmer/innen

I
Isabell
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, ich arbeite in einem Betrieb, in dem im Moment 99 wahlberechtigte Arbeitnehmer/innen angestellt sind. Allerdings haben wir des öfteren Praktikanten von einer Hochschule, die dann für 3 Monate im Betrieb arbeiten.

Wir möchten gerne das vereinfachte Wahlverfahren durchführen, was ja auch mit 99 Arbeitnehmern möglich ist. Was geschieht, wenn kurzfristig vor der Wahl ein oder zwei neue Praktikanten in unserem Betrieb beginnen? Theoretisch müsste dann das Wahlverfahren geändert werden, oder?

Ich hoffe mir kann jemand bei diesem Problem helfen.

Grüße Isabell

1.99802

Community-Antworten (2)

G
gironimo

16.01.2014 um 18:44 Uhr

Praktikanten kommen und gehen.

Im Gesetz heißt es:"In Betrieben mit in der Regel 51 bis 100 Wahlberechtigten Arbeitnehmern können ....."

Die Regel dürfte also unter 100 liegen.

ABER: Wollt Ihr die BR-Größe davon abhängig machen, dass ihr ein vereinfachtes Wahlverfahren wollt?

Ich würde dann doch lieber darauf erkennen, dass vielleicht doch eine gewisse Regelmäßigkeit dazu führt, dass über 100 AN in der Regel beschäftigt sind und statt 5 dann 7 BRs zu wählen sind. Lieber einen stärkeren BR und dafür etwas mehr Aufwand bei der Wahl als eine einfache Wahl und einen kleineren BR - oder?

H
Hoppel

17.01.2014 um 07:54 Uhr

@ Isabell

Warum denkt ihr überhaupt über das vereinfachte Wahlverfahren nach?

Vermutungsmodus on Die Möglichkeit einer Listenwahl soll vermieden werden. Vermutungsmodus off

"Theoretisch müsste dann das Wahlverfahren geändert werden, oder?"

Während einer laufenden BR-Wahl darf das Wahlverfahren weder theoretisch noch praktisch geändert werden. Und wenn in der Regel mehr als 100 AN beschäftigt sind, führt kein Weg am normalen Wahlverfahren vorbei.

@ gironimo

Du scheinst Dich nicht wirklich mit dem vereinfachten Wahlverfahren auszukennen. Sonst würdest Du nicht davon ausgehen, dass dieses Wahlverfahren weniger Aufwand macht und einfach ist. Beides ist NICHT der Fall!

Ganz im Gegenteil. Aufgrund des sehr eng gestrickten Zeitplans und einiger Sonderregelungen, ist dieses Wahlverfahren alles andere als einfach. Der Gesetzgeber hat sich schon etwas dabei gedacht, dass er dieses Wahlverfahren in erster Linie nur für kleine Betriebe vorgesehen hat. Bei fast 100 in der Regel beschäftigten AN würde ich von diesem Wahlverfahren grundsätzlich Abstand nehmen. Ausnahme: Der BR soll/muss aus bestimmten Gründen sehr schnell gewählt sein.

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