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Wahl 2014 JAV Mandat

J
Jason
Nov 2016 bearbeitet

ich habe eine Kollegin die ich für meine Liste gewinnen konnte. Nun ist die Kollegin Vorsitzende der JAV. Ich bin der Meinung, dass die Kollegin ihr JAV Mandat, bei erfolgreicher Betriebsratswahl niederlegen muss.

Nun sind einige Kollegen von der anderen Liste der Meinung, dass sie das Mandat bereits niederlegen muss, sobald sie auf der Liste steht.

Wie sieht es rechtlich aus?

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Community-Antworten (5)

O
Oblatixx

16.01.2014 um 17:53 Uhr

Wenn sie gewählt wird, dann muss sie sich entscheiden.

T
tommyh

16.01.2014 um 18:00 Uhr

Sie scheidet in dem Moment aus der JAV aus, wo sie die Wahl in den Betriebsrat angenommen hat. Nicht vorher! Gemäß §65 i.v.m. §24 Abs1 Nr. 4 BetrVG. So ist gewährleistet das sie in einem Gremium vertreten ist.

O
Oblatixx

16.01.2014 um 18:27 Uhr

Sagte ich doch ...

T
tommyh

16.01.2014 um 20:33 Uhr

Na ist da einer sensibel? ;-)

K
Kölner

16.01.2014 um 21:06 Uhr

Wenn sie nur gelegentlich im BR als EBRM tätig wird, kann sie JAV bleiben. Aber nur dann.

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