Interessenkonflikt?
Darf ein Mitglied des Wahlvorstands auch für den Betriebsrat kandidieren?
Community-Antworten (3)
16.01.2014 um 16:00 Uhr
Selbstverständlich! Das hat nix miteinander zu tun! Wer im Kirchenchor singt darf auch im Kleingärtnerverein mitmachen :-)
16.01.2014 um 21:39 Uhr
Selbstverständlich??????????? Warum gibt es denn überhaupt eine Wahl, wenn man seine Wahl selbst überwacht und deren Richtigkeit bestätigt?
16.01.2014 um 21:50 Uhr
Holterdiepolter = schlausein?
Es gibt im WV immer noch drei Mitglieder.
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