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Dieser Beitrag ist vor 12 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Wahl des Wahlvorstands

P
Paddy
Nov 2016 bearbeitet

Wir ( BR) wählen diese Woche aus den Freiwilligen Mitarbeitern einen Wahlvorstand. Ist diese Wahl auch gleichzeitig "die Bestellung eines Wahlvorstands" ???

Es heißt ja ......"Der Wahlvorstand sollte sofort nach seiner Bestellung tätig werden".....was für mich so viel heißt wie "Das Einleiten der Wahl"

Für mich stellt sich da die Frage: Wo bleibt da denn noch die Zeit für die Schulung des Wahlvorstands ?

Oder ist WAHLVORSTAND WÄHLEN und BESTELLEN doch nicht das gleiche ?

Bitte klärt mich doch mal auf, .........aber nix über Bienchen und Blumen erzählen. :-)

1.64007

Community-Antworten (7)

W
wölfchen

15.01.2014 um 15:32 Uhr

. . . § 18 BetrVG: "der Wahlvorstand hat die Wahl unverzüglich einzuleiten. . . " - heißt unverzüglich, also ohne schuldhaftes Verzögern. Wenn der Wahlvorstand im Vorfeld eine Schulung besuchen muss, um die recht komplizierten BR-Wahlen ordentlich durchzuführen, ist das kein schuldhaftes Verzögern, sondern eine Notwendigkeit, denn erst wenn der Wahlvorstand personell feststeht, kann man ja zur Schulung fahren . . .

O
Oblatixx

15.01.2014 um 15:47 Uhr

Die Schulung gehört sozusagen zur Tätigkeit eines Wahlvorstandes.

G
gironimo

15.01.2014 um 15:57 Uhr

Der BR bestellt den Wahlvorstand. Wie er seine Meinungsbildung in der BR-Sitzung organisiert (diskutiert, Lose zieht oder intern die möglichen Mitstreiter auswählt) bleibt seine Sache. Am Ende kommt der Beschluß, dass diese und jene Personen zum Wahlvorstand bestellt sind.

So gesehen verwendet Ihr vielleicht nicht den Sprachgebrauch des Gesetzes.

Ist der Wahlvorstand bestellt, kann dieser selbst beschließen, ob er zunächst Bildung breaucht.

O
Oblatixx

15.01.2014 um 16:49 Uhr

Der BR bestellt den Wahlvorstand.

Vielleicht gibt es noch gar keinen Betriebsrat?

K
Kulum

15.01.2014 um 17:13 Uhr

da steht doch aber: "Wir ( BR) ..."

P
Paddy

15.01.2014 um 23:25 Uhr

Danke für eure Antworten.

O
Oblatixx

16.01.2014 um 10:16 Uhr

@Kulum Es reicht, ich geh dann neue Brille kaufen. ;)

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