Wahl des Wahlvorstands
Wir ( BR) wählen diese Woche aus den Freiwilligen Mitarbeitern einen Wahlvorstand. Ist diese Wahl auch gleichzeitig "die Bestellung eines Wahlvorstands" ???
Es heißt ja ......"Der Wahlvorstand sollte sofort nach seiner Bestellung tätig werden".....was für mich so viel heißt wie "Das Einleiten der Wahl"
Für mich stellt sich da die Frage: Wo bleibt da denn noch die Zeit für die Schulung des Wahlvorstands ?
Oder ist WAHLVORSTAND WÄHLEN und BESTELLEN doch nicht das gleiche ?
Bitte klärt mich doch mal auf, .........aber nix über Bienchen und Blumen erzählen. :-)
Community-Antworten (7)
15.01.2014 um 15:32 Uhr
. . . § 18 BetrVG: "der Wahlvorstand hat die Wahl unverzüglich einzuleiten. . . " - heißt unverzüglich, also ohne schuldhaftes Verzögern. Wenn der Wahlvorstand im Vorfeld eine Schulung besuchen muss, um die recht komplizierten BR-Wahlen ordentlich durchzuführen, ist das kein schuldhaftes Verzögern, sondern eine Notwendigkeit, denn erst wenn der Wahlvorstand personell feststeht, kann man ja zur Schulung fahren . . .
15.01.2014 um 15:47 Uhr
Die Schulung gehört sozusagen zur Tätigkeit eines Wahlvorstandes.
15.01.2014 um 15:57 Uhr
Der BR bestellt den Wahlvorstand. Wie er seine Meinungsbildung in der BR-Sitzung organisiert (diskutiert, Lose zieht oder intern die möglichen Mitstreiter auswählt) bleibt seine Sache. Am Ende kommt der Beschluß, dass diese und jene Personen zum Wahlvorstand bestellt sind.
So gesehen verwendet Ihr vielleicht nicht den Sprachgebrauch des Gesetzes.
Ist der Wahlvorstand bestellt, kann dieser selbst beschließen, ob er zunächst Bildung breaucht.
15.01.2014 um 16:49 Uhr
Der BR bestellt den Wahlvorstand.
Vielleicht gibt es noch gar keinen Betriebsrat?
15.01.2014 um 17:13 Uhr
da steht doch aber: "Wir ( BR) ..."
15.01.2014 um 23:25 Uhr
Danke für eure Antworten.
16.01.2014 um 10:16 Uhr
@Kulum Es reicht, ich geh dann neue Brille kaufen. ;)
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