Darf denn der amtierende BR (Freigestellte ) Werbung für ihre Liste machen während ihrer eigentlichen Arbeitszeit oder gilt auch da das gleiche wie für den WV ?
Erstellt am 13.01.2014 um 21:07 Uhr von nicoline Der amtierende, freigestellte BR darf für SEINE Liste außerhalb seiner Arbeitszeit, z.B. in seiner Pause, Werbung machen.