Werbung für die Liste
Darf denn der amtierende BR (Freigestellte ) Werbung für ihre Liste machen während ihrer eigentlichen Arbeitszeit oder gilt auch da das gleiche wie für den WV ?
Community-Antworten (1)
13.01.2014 um 22:07 Uhr
Der amtierende, freigestellte BR darf für SEINE Liste außerhalb seiner Arbeitszeit, z.B. in seiner Pause, Werbung machen.
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