Fristen einer Wahlvorbereitung?
Wenn der BR am 18 Juni einen Wahlvorstand beschlossen hat für die Vorbereitung von Neuwahlen; muss der BR mit dem Tag des Beschlusses diesen Veröffentlichen? und wie schnell muss der Wahlvorstand zusammen kommen um die Wahlvorbereitungen zu beginnen? bzw. welche Fristen gibt es ab dem 18 Juni?
Community-Antworten (1)
21.07.2008 um 15:10 Uhr
Holt Euch schnellstmöglich eine , bei Euch vertretene Gewerkschaft mit ins Boot. Bei Betriebsratswahlen gibt es so viel zu beachten, damit die Wahl nicht hinterher angefochten werden kann. Außerdem gibt es Schulungen für Wahlvorstände, die Ihr unbedingt wahrnehmen solltet. Vorerst schon mal das Betriebsverfassungsgesetz §§ 8-20 lesen.
Gruß Dr.House
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