Gründe für Briefwahl
Hallo zusammen. Heute kam eine Kollegin, die fragte, ob sie auch an der Briefwahl teilnehmen kann, weil sie am wahltag frei hat und nicht 70km fahren möchte. Ist Frei ein ausreichender Grund für eine Briefwahl? LG MightyRun
Community-Antworten (2)
11.01.2014 um 08:32 Uhr
Hallo Mightyrun, ja aber selbstverständlich. Der Fitting (25. Aufl.) schreibt im Kommentar zu §24 WO: 'Auf welchen Gründen die Abwesenheit beruht, ist ohne Bedeutung. [...] Entscheidend ist nur, das der ArbN im Zeitpunkt der Wahl nicht im Betrieb anwesend ist.'
13.01.2014 um 12:24 Uhr
Hinzu kommt, dass es nicht auf die tatsächliche Abwesenheit ankommt, sondern darauf, dass der/die Wahlberechtigte zu dem Zeitpunkt, da sie/er die Briefwahlunterlagen anfordert, erwartet abwesend zu sein.
Ich sehe hier auch keine erweiterte Prüfungspflicht des Whalvorstands (ausser jemand zaubert mal wieder ein überraschendes Urteil aus dem Hut), d.h. er kann der Erklärung der/des Wahlberechtigten einfach so glauben.
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