Erstellt am 09.01.2014 um 22:11 Uhr von Globus
nein, die Reihenfolge legt die Liste selbst fest...
Oder doch der Arbeitgeber???? Fragen über Fragen...
Erstellt am 09.01.2014 um 22:15 Uhr von Kölner
Mach ne eigene liste. Wenn ich so einen mist höre, graust es mir.
Erstellt am 09.01.2014 um 22:37 Uhr von Valdi
Bei Listenwahl , setzt der Listenfuehrer die Reihenfolge fest, bei Personenwahl > werden alle nach dem A bis Z auf der Wahlliste genannt> so machen wir es.
Erstellt am 09.01.2014 um 22:40 Uhr von schmitti
Die Reihenfolge der Kandidaten auf den Listen stellt der Listenführer auf, besser noch die Kandidaten einer Liste einigen sich. Bei Gewerkschaftslisten wird fue Reihung idR durch die Betriebsgruppe der GEW festgelegt. Gibt es aber insgesamt nur eine Liste erfolgt ehe Persönkichkeitswahl. Ist man mit einer Reihung nicht einverstanden, kann man eine eigene Liste erstellen und einreuchen. Benötigt dann aber auch für diese die notwendigen Stützunterschriften. Es darf von jedem Wahlberechtigten nur eine Liste unterschrieben, gestützt werden.
Erstellt am 09.01.2014 um 22:43 Uhr von nicoline
Liste,
im vereinfachten Wahlverfahren, von dem ich ausgehe, das Du davon sprichst, können auch mehrere Listen eingereicht werden. Hier ist der Listenplatz völlig egal, weil die Namen auf dem Stimmzettel alphabetisch angeordnet werden müssen.
Im normalen Wahlverfahren ist es bei einer einzigen Liste auch egal, in welcher Reihenfolge die Namen stehen, da es dann eine Persönlichkeitswahl wird. Da man aber nie wissen kann, wie viele Listen es geben wird, sollte man sich immer Gedanken um die Reihenfolge machen. Die Listenplätze können hier vom Listenführer bestimmt werden.
Erstellt am 09.01.2014 um 22:53 Uhr von Globus
boah nicoline, kennste mich noch?
Erstellt am 09.01.2014 um 22:56 Uhr von Hoppel
@ Liste
"Wer ist berechtigt bzw. wer sollte die Rehenfolge der Kandidaten auf dieser Liste festlegen?"
Im vereinfachten Wahlverfahren werden die KandatInnen prinzipiell in alphabetischer Reihenfolge auf den Stimmzetteln aufgeführt.
Im normalen Wahlverfahren mit nur einem Wahlvorschlag müssen die KandidatInnen in der Reihenfolge auf den Stimmzetteln aufgeführt werden, in der sie auf dem Wahlvorschlag stehen.
Werden im normalen Wahlverfahren mehrere Wahlvorschläge gemacht, entscheidet letztendlich der jeweilige Listenführer über die Reihenfolge der KandidatInnen oder aber man einigt sich pro Liste gemeinsam.
Aber der BR hat hier überhaupt nichts zu kamellen; auch bedarf es bei einem bereits existenten BR keiner Versammlung, um KandidatInnen vorschlagen zu können.
Erstellt am 10.01.2014 um 07:36 Uhr von Hartmut
Hallo Liste, ich fürchte es gibt da keine Vorschrift, die euch eine gemeinsame, vernünftige, zufriedenstellende Einigung abnimmt. Klar können sich alle darauf einigen, dass der Listenvertreter das macht. Das Problem ist nur in einem ganz neu zusammengefundenen Haufen, dass es noch keinen Listenvertreter gibt. DAS solltet ihr aber schaffen, ganz ohne Vorschrift einen Listenvertreter zu finden, sonst ist das ein ganz schlechtes Vorzeichen für diese Liste.
Erstellt am 10.01.2014 um 09:31 Uhr von Kölner
@Hartmut
Es gibt schon einen Automatismus im normalen Wahlverfahren: Der erste Stützunterschriftleistende ist i.d.R. der Listenvertreter
Erstellt am 10.01.2014 um 15:15 Uhr von nicoline
*boah nicoline, kennste mich noch?*
wenn ich jetzt nur das gelesen hätte:
Globus: 09.01.2014 um 21:54 Uhr
*ich habe mich nie versteckt, ich war und bin noch immer DJ -*
dann hätte ich wahrscheinlich geantwortet: ja klar, wie geht's?
Wenn ich mir aber das hier anschaue:
http://www.betriebsrat.com/index.php?qid=48425&keyword=&Nav=aktuelleantworten&Thema=&qPage=1&Site=BR-Forum&Menue=show
dann kann ich nur sagen : Neee, Dich kenne ich nicht!
Erstellt am 10.01.2014 um 17:26 Uhr von Globus
hey, das war ein Scherz ;-)