Listenplätze
Wir werden in unserem Betrieb eine Kandidatenliste zu BR-Wahl aufstellen. Wer ist berechtigt bzw. wer sollte die Rehenfolge der Kandidaten auf dieser Liste festlegen? Darf z. B. der jetzige Betriebsrat die Reihenfolge festlegen? Oder bedarf es auf jedenfall einer Nominierungsversammlung aller Kandidaten? Um eine Antwort wäre ich Ihnen dankbar.
Community-Antworten (11)
09.01.2014 um 23:11 Uhr
nein, die Reihenfolge legt die Liste selbst fest...
Oder doch der Arbeitgeber???? Fragen über Fragen...
09.01.2014 um 23:15 Uhr
Mach ne eigene liste. Wenn ich so einen mist höre, graust es mir.
09.01.2014 um 23:37 Uhr
Bei Listenwahl , setzt der Listenfuehrer die Reihenfolge fest, bei Personenwahl > werden alle nach dem A bis Z auf der Wahlliste genannt> so machen wir es.
09.01.2014 um 23:40 Uhr
Die Reihenfolge der Kandidaten auf den Listen stellt der Listenführer auf, besser noch die Kandidaten einer Liste einigen sich. Bei Gewerkschaftslisten wird fue Reihung idR durch die Betriebsgruppe der GEW festgelegt. Gibt es aber insgesamt nur eine Liste erfolgt ehe Persönkichkeitswahl. Ist man mit einer Reihung nicht einverstanden, kann man eine eigene Liste erstellen und einreuchen. Benötigt dann aber auch für diese die notwendigen Stützunterschriften. Es darf von jedem Wahlberechtigten nur eine Liste unterschrieben, gestützt werden.
09.01.2014 um 23:43 Uhr
Liste, im vereinfachten Wahlverfahren, von dem ich ausgehe, das Du davon sprichst, können auch mehrere Listen eingereicht werden. Hier ist der Listenplatz völlig egal, weil die Namen auf dem Stimmzettel alphabetisch angeordnet werden müssen.
Im normalen Wahlverfahren ist es bei einer einzigen Liste auch egal, in welcher Reihenfolge die Namen stehen, da es dann eine Persönlichkeitswahl wird. Da man aber nie wissen kann, wie viele Listen es geben wird, sollte man sich immer Gedanken um die Reihenfolge machen. Die Listenplätze können hier vom Listenführer bestimmt werden.
09.01.2014 um 23:53 Uhr
boah nicoline, kennste mich noch?
09.01.2014 um 23:56 Uhr
@ Liste
"Wer ist berechtigt bzw. wer sollte die Rehenfolge der Kandidaten auf dieser Liste festlegen?"
Im vereinfachten Wahlverfahren werden die KandatInnen prinzipiell in alphabetischer Reihenfolge auf den Stimmzetteln aufgeführt.
Im normalen Wahlverfahren mit nur einem Wahlvorschlag müssen die KandidatInnen in der Reihenfolge auf den Stimmzetteln aufgeführt werden, in der sie auf dem Wahlvorschlag stehen.
Werden im normalen Wahlverfahren mehrere Wahlvorschläge gemacht, entscheidet letztendlich der jeweilige Listenführer über die Reihenfolge der KandidatInnen oder aber man einigt sich pro Liste gemeinsam.
Aber der BR hat hier überhaupt nichts zu kamellen; auch bedarf es bei einem bereits existenten BR keiner Versammlung, um KandidatInnen vorschlagen zu können.
10.01.2014 um 08:36 Uhr
Hallo Liste, ich fürchte es gibt da keine Vorschrift, die euch eine gemeinsame, vernünftige, zufriedenstellende Einigung abnimmt. Klar können sich alle darauf einigen, dass der Listenvertreter das macht. Das Problem ist nur in einem ganz neu zusammengefundenen Haufen, dass es noch keinen Listenvertreter gibt. DAS solltet ihr aber schaffen, ganz ohne Vorschrift einen Listenvertreter zu finden, sonst ist das ein ganz schlechtes Vorzeichen für diese Liste.
10.01.2014 um 10:31 Uhr
@Hartmut Es gibt schon einen Automatismus im normalen Wahlverfahren: Der erste Stützunterschriftleistende ist i.d.R. der Listenvertreter
10.01.2014 um 16:15 Uhr
boah nicoline, kennste mich noch? wenn ich jetzt nur das gelesen hätte: Globus: 09.01.2014 um 21:54 Uhr ich habe mich nie versteckt, ich war und bin noch immer DJ - dann hätte ich wahrscheinlich geantwortet: ja klar, wie geht's? Wenn ich mir aber das hier anschaue: http://www.betriebsrat.com/index.php?qid=48425&keyword=&Nav=aktuelleantworten&Thema=&qPage=1&Site=BR-Forum&Menue=show dann kann ich nur sagen : Neee, Dich kenne ich nicht!
10.01.2014 um 18:26 Uhr
hey, das war ein Scherz ;-)
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