Erstellt am 26.02.2006 um 00:24 Uhr von w-j-l
Gibt es!
Mach eine eigene Liste!
Erstellt am 26.02.2006 um 11:36 Uhr von Abakus
Es ist Sache der Liste, die Reihenfolge festzulegen. Der Wahlvorstand hat damit nichts zu tun, und die Gewerkschaft hat dem Wahlvorstand keine Anweisungen zu geben.
Erstellt am 01.03.2006 um 18:22 Uhr von StefanK
Hier ein ähnlicher Fall in usnerem Betrieb:
Die Vorschlagsliste der Bewerber zur Betriebsratswahl enthält zunächst die 7 Betriebsratsmitglieder auf den Plätzen 1-7, davon der Vorsitzende an erster Stelle. Danach folgen erst die anderen neuen Kandidaten.
Da der Wahlvorstand auch ausschließlich aus BR-Mitgliedern besteht, die auch wiedergewählt werden wollen, ist die Durchsetzung einer neuen oder anderen Liste wohl aussichtslos oder? Darf ein neutraler Beobachter auch an der Stimmenausszählung teilnehmen?
Bitte um eure Meinung dazu.
Viele Grüße
Stefan
Erstellt am 01.03.2006 um 18:56 Uhr von Rattle
hallo, StefanK
die stimmenauszählung ist öffendlich, auf dem wahlausschreiben muss auch der ort angegeben werden wo die auszählung statt findet.
und aussichtlos ist die listenwahl nicht, wenn es denn mehrere listen sind z.b. 5,6 oder 7 gibt.
kommt darauf an wie deine kollegen oder überhaupt die belegschaft das ganze sieht.
bei listenwahl wird nach dem D'hontschen verfahren ausgezählt und falls die anderen listen viele stimmen haben könnte der BR ganz schnell verschwunden sein, oder nicht viel über bleiben.
das minderheitengeschlecht muß auch noch berücksichtigt werden.
mfg
Erstellt am 01.03.2006 um 20:46 Uhr von StefanK
Hallo,
danke für den Beitrag, aber es handelt sich nur um eine Liste.
Gruß
StefanK
Erstellt am 02.03.2006 um 00:16 Uhr von w-j-l
Nochmal HeinzS:
Mach eine eigene Liste. Und wenn Du nicht willst, dass die nach einer reinen Opositionsliste aussieht, such Dir noch ein paar Gleichgesinnte dafür.
Vielleicht kannst Du ja auch der anderen Liste ein paar "Hinterbänkler" abwerben, welche die auch nicht nur als Listenfüller antreten wollen.
Gruesse
w-j-l