Erstellt am 07.01.2014 um 14:53 Uhr von christax
zu 1 ja
zu 2 ja
Kündigunsschutz nur bis zum auslaufen des Vertrags.
Erstellt am 07.01.2014 um 14:57 Uhr von ohnewissen
1. Darf ein MA mit einem befristeten Arbeitsvertrag wählen ?
Ja
2. Darf sich ein MA mit einem befristeten AV als BR - Mitglied wählen lassen ?
Ja
Wie ist es mit dem Kündigungsschutz?
Der besteht wie bei jedem anderen BRM. Ändert allerdings nicht an der Befristung.
Im Klartext: die Befristung wird dadurch nicht aufgehoben.
EDIT
Jetzt war ich zu langsam...