Hallo,

wir haben vor ca. 2 Jahren, auf Wunsch unseres Chefs, einen BR gewählt. Diese Wahl ist alles andere als nach gesetzlichen Regeln gelaufen, wurde aber auch nicht angefochten. Nun ist es ja so, dass in diesem Jahr neu gewählt werden muss und der derzeit bestehende BR hat den Anspruch dieses Mal ordentlich zu wählen.
Es handelt sich um einen kleinen Betrieb mit in der Regel unter 20 Mitarbeitern. Da unser Chef das so wollte, haben wir seinerzeit 3 BR-Mitglieder gewählt, was ja im Grunde dem § 9 BetrVG entgegen steht.

Nun unsere Frage, besteht grundsätzlich die Möglichkeit z. B. per Betriebsvereinbarung fest zu legen, dass wir auch bei unter regelmäßig 20 MAs 3 Betriebsräte wählen können oder ist so etwas gar nicht möglich? Wir können uns vorstellen, dass diesbezüglich Einigkeit herrscht und auch unser Chef das wieder unterstützen würde. Eine eindeutige Aussage zu dieser Frage konnte ich leider nicht finden.

Vielen Dank!