Aufsichtsratsbezüge Fortsetzung
Aufsichtsratbezüge Müssen arbeitnehmervetreter im Ausichtsrat ihre ausichtsratbezüge gegenüber den Arbeitnehmern offenlegen? Erstellt am 03.01.2014 um 10:12 Uhr von Boisheim 48341
Bevor bei uns ein AN-Vertreter in den AR gewählt wird MUSS er die Abtretung unterschreiben, sonst wird er nicht in den AR befördert. Auf Grund unserer Konzernsituation ist der AR im gegensatz zu sonstigen DAX-Unternehmen aber eher ein zahloser Tiger, da es bei uns noch ein anderes Gremium gibt, dass den Vorstand "kontrolliert". Antwort 5 Erstellt am 03.01.2014 um 10:57 Uhr von Emmelmann 224552
ich dachte die werden gewählt. und, bei vielen will die gewerkschaft die kohle
Community-Antworten (2)
03.01.2014 um 17:09 Uhr
du liegst da schon richtig :)
03.01.2014 um 20:50 Uhr
Boisheim, keine Antwort auf Deine Frage, aber ein interessanter Artikel zu dem Thema
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