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Aufsichtsratsbezüge Fortsetzung

N
Nubbel
Jan 2018 bearbeitet

Aufsichtsratbezüge Müssen arbeitnehmervetreter im Ausichtsrat ihre ausichtsratbezüge gegenüber den Arbeitnehmern offenlegen? Erstellt am 03.01.2014 um 10:12 Uhr von Boisheim 48341

Bevor bei uns ein AN-Vertreter in den AR gewählt wird MUSS er die Abtretung unterschreiben, sonst wird er nicht in den AR befördert. Auf Grund unserer Konzernsituation ist der AR im gegensatz zu sonstigen DAX-Unternehmen aber eher ein zahloser Tiger, da es bei uns noch ein anderes Gremium gibt, dass den Vorstand "kontrolliert". Antwort 5 Erstellt am 03.01.2014 um 10:57 Uhr von Emmelmann 224552

ich dachte die werden gewählt. und, bei vielen will die gewerkschaft die kohle

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Community-Antworten (2)

G
ganther

03.01.2014 um 17:09 Uhr

du liegst da schon richtig :)

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nicoline

03.01.2014 um 20:50 Uhr

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