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Betriebliche Bildung

K
kurtk
Jan 2018 bearbeitet

Ihr könnt mir bestimmt helfen.

Ab wann greift die Mitbestimmung bei betrieblicher Bildung?

Es finden regelmäßig Schulungen zu SOPs statt. Alle müssen unterschreiben und manchmal auch Fragen beantworten.

Unser AG beruft sich auf EN und ISO-Normen und Qualitätsmanagementregeln.

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Community-Antworten (7)

K
Kölner

02.01.2014 um 11:05 Uhr

@kurtk Es bleibt bei der Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 1, 6, sowie §§ 96-98 und manchmal auch § 111 BetrVG Gerade dann, wenn die Teile unterschrieben werden müssen, sollte man regelmäßig mit dem AG zuvor eine BV entwickelt haben, die entsprechendes regelt (Konsequenzen etc.)

G
gironimo

02.01.2014 um 12:26 Uhr

Man kann Kölner nur zustimmen (aber warum § 111 BetrVG?).

Die QM-Richtlinien und Normen sehen zwar Qualifizierung vor, es ist aber nirgends geregelt, wie dies genau zu geschehen hat. Hier besteht also der volle Umfang der Mitbestimmung bei der Ausgestaltung. Bei Prüfungen über das Wissen spielen natürlich auch noch Beurteilungsgrundsätze eine Rolle (§ 94 BetrVG.

K
Kölner

02.01.2014 um 12:31 Uhr

@gironimo Betriebsänderung. Manch ein Kommentator sieht bei der Einführung eines QM immer auch eine BÄ. Es kommt natürlich auf den Umfang der BÄ an

G
gironimo

02.01.2014 um 14:31 Uhr

ach so - ich bin davon ausgegangen, dass es QM schon gibt und es nur um die Schulungen geht.

N
Nubbel

02.01.2014 um 14:39 Uhr

ach so, es könnte ja auch sein, wenn der betriebsrat nicht weiß, dass er bei den schulungen mitbestimmt, dass er auch nicht darum wusste eine betriebsvereibarung abzuschließen

K
Kölner

02.01.2014 um 15:03 Uhr

@Nubbel Schreibst Du gerade vom Handy?

N
Nubbel

02.01.2014 um 15:47 Uhr

??? ich schreibe heimlich am arbeitsplatz

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