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Mitbestimmung Bildung und Qualifizierung

M
MarianneN
Okt 2020 bearbeitet

Kann ich als BR / Ausschuss Bildung die grundsätzliche Teilnahme an firmeninternen Seminaren einfordern, um meine Arbeit im Bereich Mitbestimmung Bildung und Qualifizierung entsprechend qualitativ ausführen zu können?

24606

Community-Antworten (6)

W
wdliss

05.10.2020 um 13:53 Uhr

Nein. Du kannst dich selbstverständlich umfassend über die Inhalte und Methoden aufklären lassen aber ein Recht auf Teilnahme entsteht nicht.

R
rtjum

05.10.2020 um 14:31 Uhr

willst Du als "normaler" Teilnehmer mitmache oder als BR dabei sitzen und dir das angucken?

M
MarianneN

05.10.2020 um 14:39 Uhr

ja mit Teilnahme ist die Teilnahme als BR und Beobachter gemeint

K
kratzbürste

05.10.2020 um 18:14 Uhr

Höchstens nach § 98 BetrVG. Aber ich weiß nicht, ob es sinnvoll ist. Ihr könnt natürlich eine BV abschließen, wo ihr ein Teilnahmerecht definiert.

C
celestro

06.10.2020 um 11:50 Uhr

"Ihr könnt natürlich eine BV abschließen, wo ihr ein Teilnahmerecht definiert."

Was für ein Teilnahmerecht soll das sein? Auch wenn die BRM den Inhalt des Seminars nicht für Ihre Arbeit brauchen, sollen (Einzelne) die ganze Zeit dabei sitzen und zuhören / zuschauen? Ne Sorry, aber ich merke hier absolut nicht, wofür das notwendig sein sollte.

M
Moreno

06.10.2020 um 12:41 Uhr

Ne Sorry, aber ich merke hier absolut nicht, wofür das notwendig sein sollte. Zitat Celestro hmmm ich würde noch weiter gehen und diese Idee als ziemlich bescheuert bezeichnen. :-)

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