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Verzögerung Bildung Gesamtbetriebsrat

M
Manfed1961
Sep 2019 bearbeitet

Hallo, Zuständig für die Errichtung ist der Betriebsrat der Hauptverwaltung des Unternehmens oder wenn ein solcher nicht besteht, dann der Betriebsrat des nach der Zahl der wahlberechtigten Arbeitnehmer größten Betriebes.

Unser Betriebsrat vom Hauptwerk verzögert die Bildung des GBR, wir wären aber der Betriebsrat mit der größten Zahl der Wahlberechtigten. Können wir dann zur Bildung des GBR zur konstituierenden Sitzung einladen oder müssen wir das Hauptwerk dazu auffordern? Wie ist es des weitern wenn diese sich weigern oder dies weiter verzögern.

Gruß Manfred

28101

Community-Antworten (1)

K
krambambuli

13.09.2019 um 14:53 Uhr

Erst einmal miteinander reden. Verweigern sie sich wirklich? Wenn ja, ladet ihr zur Sitzung ein. Entsenden die anderen keine GBR-Mitglieder, seid ihr dennoch beschlussfähig (siehe § 51 BetrVG; mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend und mehr als 50 % der Stimmen).

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