Welches Wahlverfahren im Kleinbetrieb ?
Ich habe eine Frage zum Wahlverfahren.
Wir haben einen Kleinbetrieb von ca 30 Leuten. Ein BR ist vorhanden aber jetzt kommen ja Neuwahlen. Jetzt sind wir gerade dabei einen Wahlvorstand zusammen zu stellen . Ein Konzernbetriebsrat oder Gesamtbetriebsrat besteht NICHT.
Findet die Wahl nun im "Vereinfachten zweistufigen Wahlverfahren" statt oder irre ich ???? Oder ist es das "einstufige" ? Und worin liegt der Unterschied ?
Danke schon mal......
Community-Antworten (3)
01.01.2014 um 22:05 Uhr
@ Paddy
Ihr habt im einstufigen vereinfachten Wahlverfahren zu wählen. Der Wahlvorstand wird durch den BR eingesetzt, der BR wird in nur einer Wahlversammlung gewählt.
Das zweistufige vereinfachte Wahlverfahren greift nur, wenn noch kein BR existiert. Dann muss in der ersten Wahlversammlung der WV gewählt werden und in der zweiten Wahlversammlung der BR.
01.01.2014 um 23:00 Uhr
Hallo Hoppel
Danke für die schnelle Antwort.
Wenn da jetzt nicht noch andere Aussagen kommen, lasse ich das mal so stehen.......klingt auch sehr logisch.
Danke und Frohes Neues....
01.01.2014 um 23:06 Uhr
Dürfte eigentlich nix anderes mehr kommen.
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