Feststellung der Position
Hallo, wir wollen den AG dazu bewegen für alle eine Arbeitszeiterfassung einzuführen, aktuell nicht Überall der Fall. Wir haben einen Prokuristen der die Stellung eines Betriebsleiter ausfüllt, jedoch nur nach außen. Das heißt er stellt zwar Personal ein, Unterschreibt die AV nicht sondern nur der GF, das gleiche gilt für Kündigungen. Auch Rechnungen die über 2500€ liegen werden nicht von diesem Freigegeben sondern nur vom GF. Die Frage wäre hier, ist dieser Mann wirklich leitender Angestellter nach §5? Wir wissen nicht das genaue Gehalt pro Monat, es liegt aber höher als 8000€ im Monat. Was Denkt Ihr? Kann man eine Feststellung beantragen? Danke für eure Tipps.
Community-Antworten (20)
27.12.2013 um 16:22 Uhr
was und warum warum wollt ihr das feststellen lassen?
27.12.2013 um 16:28 Uhr
Das ist ein vergeblicher Kampf und macht wenig Sinn.
27.12.2013 um 17:40 Uhr
Wenn es nur um die eine Person geht, würde ich an dieser Stelle auch kein Fass aufmachen. Wenn sowohl der AG als auch der AN selbst meinen, es sei eine leitende Stelle, sollte die Zeiterfassung daran nicht scheitern.
(Spätestens wenn sich der Prokurist mit dem AG überwirft und es zur Kündigung kommen sollte, wird dessen Anwalt plötzlich laut rufen, dass es sich um einen Arbeitnehmer handelt.)
27.12.2013 um 17:51 Uhr
Nunja,
da der Pausenraum und Sozialraum sowie Raucherraum eine Zeiterfassung bekommen soll, sind wir der Ansicht das jeder an und abstechen muss.
Nur soll der Betriebsleiter nun auch stechen, was er aber nicht will ( Begründung s.o )
Gleiches Recht für alle....
27.12.2013 um 18:01 Uhr
Hallo Tobias,
warum macht Ihr das zu Eurem Problem? Ich möchte mal stark annehmen, dass der Prokurist in seinem Arbeitsvertrag stehen hat, dass Überstunden mit dem Gehalt abgegolten sind.
27.12.2013 um 18:02 Uhr
Selbst wenn er sollte, bringt es euch nichts. Denn der AG muss Verstöße dagegen ja dann nicht verfolgen.
27.12.2013 um 18:20 Uhr
schöner ansatz schmitti, dann kann man sanktionen ja auch ganz ausschließen :)
27.12.2013 um 21:35 Uhr
@Tobias ..mit welcher Begründung sollen in den Sozialeinrichtungen Zeiterfassungen vorgenommen werden? & auf wessen Veranlassung?
28.12.2013 um 09:44 Uhr
@Laffo
Die Mitarbeiter machen zu lange Pause sowie zuviel Kurzpausen (Kaffee+Rauchen). Es gibt keine BV bezüglich Zeiterfassung und somit werden Pausen auch nicht gestochen, jedoch müssen wir beachten das die Leute in der Produktion eine Pause von 30 Minuten eh bezahlt bekommen.
28.12.2013 um 10:34 Uhr
Da hat Euch also der AG davon überzeugt, dass an den Pausenräumen eine Stechuhr hängen muss?
Naja - Eure Sache.
Was den leitenden Angestellten an geht denke ich, dass Ihr hier eher erfolgreich seit, wenn Ihr die betriebliche Öffentlichkeitsarbeit nutzt, um herauszustellen, dass es Mitarbeiter gibt, die offenbar nicht der Allgemeinheit zuzurechnen sind (oder so ähnlich).
Aber ich persönlich würde eher die Stechuhr am Sozialraum in Frage stellen.
28.12.2013 um 12:46 Uhr
tobias, ist nicht dein ernst. wie zieht sich das wägelchen vom arbeitgeber?
28.12.2013 um 14:11 Uhr
Aktuell ruht das ganze, wird aber nächstes Jahr 100% Thema werden.
Wir werden keine Stechuhr an den Sozialräumen zulassen, von daher auch die Frage "Feststellung der Position". Auch das ein Teil der Mitarbeiter stechen muss und der andere Teil nicht, ist ja nicht zu Akzeptieren.
Da gibt es 2014 mehr als nur Gesprächsbedarf!
@Nubbel Verstehe ich nicht...
28.12.2013 um 14:32 Uhr
oh, da hatte ich dich wohl falsch verstanden, sorry
28.12.2013 um 14:34 Uhr
Da dürfte jetzt aber die Antwort von Kölner, die wohl zutreffendeste sein…
28.12.2013 um 14:39 Uhr
Hallo Tobias, es sprechen die Indizien dafür, dass der Betriebsleiter tatsächlich ein leitender Angestellter ist i.S.d. §5 BetrVG: Die Prokura, die Möglichkeit einzustellen und zu kündigen (auch wenn er nicht selbst unterschreibt), das außertarifliche Gehalt ... jedes Indiz für sich alleine vielleicht nicht ausreichend, aber in der Gesamtheit ziemlich eindeutig.
Mein Rat, macht euch mal 2014 an eine BV Gleitzeit, um klare Verhältnisse herbeizuführen. Und natürlich Öffentlichkeitsarbeit, wie gironimo sagt.
Viel Glück! :)
28.12.2013 um 15:08 Uhr
@Tobias
„Die Frage wäre hier, ist dieser Mann wirklich leitender Angestellter nach §5?“ Da ihr ja einen BR habt, dürfte dieses ja eigentlich klar sein. Oder gab es bei der letzten Wahl noch keinen Prokuristen?
Aber selbst wenn es ihn dort noch nicht gab, dürfte diese Frage nicht so schwer zu beantworten sein. Ein Blick ins HGB (§§ 48-53) dürfte hier für Klarheit sorgen.
Die einzige Gemeinsamkeit zu einem Arbeitnehmer besteht darin, dass die sozialversicherungsrechtliche Stellung eines Prokuristen sich nicht von der anderer Arbeitnehmer unterscheidet. Das bedeutet: dass auch sie der vollen Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge unterliegen. Das war es dann aber auch schon……
Hier jetzt eine Gleichbehandlung ableiten zu wollen, geht dann doch einwenig zu weit. Zumal ein Gleichbehandlungsgrundsatz ja auch nicht generell für alle gilt, sondern nur innerhalb miteinander vergleichbarer. Was ja wohl bei einem Prokuristen und sonstigen Arbeitnehmern nicht der Fall sein dürfte.
Auch wird ein BR es kaum verhindern können, dass ein AG hier sein Recht auf Feststellung der tatsächlichen, und von ihm schließlich ja auch zu bezahlenden Arbeitszeiten, im Rahmen der aktuell Üblichen technischen Möglichkeiten feststellen will.
Spätestens die Einigungsstelle würde einem BR dann sagen, wo seine Mitbestimmungsmöglichkeiten hier enden.
„Da gibt es 2014 mehr als nur Gesprächsbedarf!“ Allerdings auch jede Menge Schulungsbedarf……
28.12.2013 um 16:12 Uhr
@ Hartmut
Wie soll eine Gleitzeitvereinbarung dazu beitragen können, hier klare Verhältnisse herbeizuführen?
Entweder hast Du die Fragestellung nicht verstanden und/oder nicht, was unter Gleitzeit zu verstehen ist.
28.12.2013 um 18:33 Uhr
Meiner Meinung nach ist der Herr Betriebsleiter ein Titularprokurist und hat nur eine Art Stabsfunktion in dieser Firma.
Deswegen fragte ich nach einer Feststellung, unser Rechtsanwalt hatte uns damals darauf Hingewiesen das da wohl was im Argen liegen könnte.
Wie gesagt nach außen ja und innerbetrieblich keine eigene Handlung.
Mir ging es ehrlich gesagt um Tipps wie man dem ganzen Richtig gegen wirken kann.
Das mit der Gleitzeit und der Öffentlichkeitsarbeit würde mich doch mal näher intressieren!!
Schulungen kommen dieses Jahr wieder, wurde etwas vernachlässigt.
28.12.2013 um 18:45 Uhr
Hallo Tobias, vergiss das mal mit dem Prokuristen. Ich kann mir vorstellen, du willst diesem Menschen am liebsten in den A...rbeitstisch treten. Energieverschwendung im Moment, meiner Meinung nach (das steht nirgendwo geschrieben :)
Zu Betriebsvereinbarungen gibt es viel zu Lesen. So lange ihr noch nicht zur Schulung könnt, macht euch mal in der Literatur schlau. Da hilft auch die Gewerkschaft gerne, denn die Abgrenzung BVen/Tarifverträge ist wichtig, das Stichwort 'Öffnungsklausel' ist es auch.
Zur Öffentlichkeitsarbeit gibt es schon sehr viel weniger. Das ist eigentlich euch überlassen. Wichtig ist, dass ihr Mittel und Wege findet, die Betriebsöffentlichkeit zu interessieren und zu informieren. Regelmäßig! Meine Erfahrung ist, lieber eine schnelle Info als eine 100% exakte. Öffentlichkeitsarbeit schützt vor Social Engineering. Sprich, der AG kann nicht mehr behaupten, der BR sei Schuld an irgend einem Nachteil für einen Teil der Belegschaft.
Das sind nur ein paar Stichworte. Wenn du weitere Fragen dazu hast, poste gern nochmal. :)
31.12.2013 um 00:41 Uhr
@ Tobi
..wieso schiebt ihr diesen vielleicht schwarzen Peter nicht dem AG zu..? Ihr habt einen BR..? Der sollte im Vorfeld der BR-Wahl einfach mal anschneiden, dass irgendeine Partei dem WV mitteilte, sei es die GEW, die Wahl aufgrund der Fehleinschätzung der Position von Hr.Betrugsleiter anzweifeln zu können..? Mehrkosten will kein AG oder GF...
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