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Dieser Beitrag ist vor 12 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Schließung

S
Salamander
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

wir arbeiten bis Ende 2016 in der Woche zwei Stunden unentgeldlich dafür hat unser Arbeitgeber sich verpflichtet keine betriebsbedingte Kündigungen ausszusprechen. Das Ganze ist in einer Beschäftigtensicherungsvereinbarung geregelt. Jetz kocht das Grücht das der Arbeitgeber den Standort schließen will. Bitte um Info in wieweit dies möglich ist.

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Community-Antworten (4)

F
Farce

20.12.2013 um 22:51 Uhr

Da habt ihr euch ja ordentlich über den Tresen ziehen lassen. Schaut euch die Geschichte von Nokia und Opel Bochum mal genauer an. Kommt mir alle verdammt bekannt vor.

G
gironimo

21.12.2013 um 11:09 Uhr

Beschäftigtensicherungsvereinbarung<

Wer hat die denn abgeschlossen, die Gewerkschaft oder der Betriebsrat? Ansonsten müsste man schon genauer wissen, was da drin steht.

Ganz allgemein vertrete ich auch ein wenig die Meinung von Farce.

Aber wenn es Gerüchte gibt, wäre es doch das erste, dass der BR beim Arbeitgeber aufschlägt und seine Informationsrechte einfordert (§80 BetrVG).

H
Hartmut

21.12.2013 um 23:03 Uhr

Hallo Salamander, ich teile die Meinung von Farce sogar vollständig. Der Deal Gehaltsverzicht gegen Kündigungsverzicht ist oft der Anfang vom Ende.

H
Hoppel

23.12.2013 um 10:28 Uhr

@ Salamander

Hier kann niemand beurteilen, welch konkreten Regelungen in dieser Beschäftigungssicherungsvereinbarung enthalten sind und ob diese Vereinbarung überhaupt wirksam unterschrieben werden durfte.

Aber wenn die Gerüchteküche brodelt, sollte man in der Tat den AG ansprechen. Und wenn es auch noch einen Wirtschaftsausschuss gibt, hätte dieser ganz schnell viel zu tun ...

Da Du schreibst, dass Euer Standort ev. dicht gemacht werden soll, nehme ich an, dass es noch weitere Standorte gibt. Ist denn ein Standortschutz in Eurer Vereinbarung enthalten?

Ggf. müssten überhaupt keine betriebsbedingte Kündigungen ausgesprochen werden, wenn nämlich der AG an anderen Standort versetzen darf.

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