BR findet Personaler als Vertreter beim Monatsgespräch für ungeeignet
Hallo zusammen,
aus bestimmten Gründen will unser GF nicht mehr am Monatsgespräch teilnehmen (er will mit 1 BRM nicht mehr sprechen, das bin ich). Lt. BetrVG darf er sich "durch eine in der betrieblichen Organisation maßgeblich verantwortlichen Person mit der für das Gespräch erforderlichen Sachkompetenz" vertreten lassen (Fitting). Nun schickt er unseren Personalchef, der gleichzeitig auch der (einzige) Controller ist. Vor seiner Einstellung bei uns vor ca. 1 Jahr war dieser als Controller in einem anderen Unternehmen angestellt und hat in seiner Laufbahn noch nie Personaler-Erfahrung sammeln können und lernt sich jetzt voran, sofern es seine Controller-Tätigkeit zulässt. Nach nunmehr 2 Monatsgesprächen mit ihm ist der Betriebsrat der Auffassung, dass er nicht die "erforderliche Sachkompetenz" in Bezug auf die Arbeit mit dem Betriebsrat mitbringt (mal abgesehen von den persönlichen Eigenschaften...). Können wir fordern, dass entweder der Chef selbst oder eine andere Person aus der Führungsetage die Aufgabe übernimmt? Wir sind ein Betrieb mit 150 Mitarbeitern.
Community-Antworten (26)
20.12.2013 um 10:46 Uhr
Hi seesee ich fürchte das liegt nicht in eurer Kompetenz zu urteilen ob sich der AG durch diese Person ausreichend vertreten fühlt.
20.12.2013 um 11:50 Uhr
Was hast du alter Querulant denn nun wieder angestellt? ;) Man wird auch nicht in jedem Fall dem Chef eine "erfolderliche Sachkompetenz" unterstellen können ;) Wäre es eine Option, wenn du das hinnimmst und der BR ohne dich zum Monatsgespräch geht? Ist bei uns auch nicht üblich, dass sich der eine arme GF allen BRMs zum Fraß vorwerfen lässt. Wenn wir zu neunt kommen will der das auch und so ließe sich kein wirkliches Gespräch führen.
20.12.2013 um 11:56 Uhr
@Kulum
Hatte heut morgen sogar noch ein Urteil gelesen (wenn auch nur von einem herkömmlichen Arbeitsgericht) Das man Monatsgespräche auch auf den Betriebsausschuss übertragen kann. Wusste ich so bisher auch nicht.
20.12.2013 um 11:57 Uhr
Na bei uns war es so ähnlich aber was nutzt uns so eine Schießbudenfigur im Monatsgespräch die doch nix entscheiden darf. Euer BV sollte vielleicht mal mit dem Chef reden und versuchen die Wogen zu glätten. Bei sehr empfindlichen Chefs ist es manchmal hilfreich eine Fragetaktik auszuarbeiten um an sein Ziel zu kommen. Bei einigen ist es egal was für eine Frage gestellt wird sondern wer sie stellt usw.
20.12.2013 um 12:36 Uhr
ich gehe davon aus , dass euer Personalleiter nicht alle Fragen abschließend beantworten kann. Was hindert euch daran dem AG aufzufordern diese Fragen schriftlich zu beantworten. Kostet ihn viel zeit und evtl. Erkenntnis.
20.12.2013 um 12:53 Uhr
@Snooker: Naja, ich sehe den Gesetzestext eigentlich nicht dazu da, zu entscheiden, ob sich der AG gut oder schlecht vertreten fühlt, sondern dass der BR einen adäquaten Ansprechpartner hat. Was nützt uns ein Gesprächspartner, der weder Befugnisse hat noch er sich im BetrVG auskennt. Die Diskussionen um des Kaisers Bart nehmen kein Ende.
@Kulum: Wir sind nur ein 7er Gremium, da gibt's keinen Betriebsausschuss; wir haben die Ausschuss-Lösung schon geprüft...
@Lernender: Ja, das könnten wir; leider kostet das auch uns viel Zeit und eigentlich wollten wir von der Hin-und Her-Schreiberei wegkommen und zur verbalen Kommunikation übergehen. Hm...
@Tommyh: Die Gespräche zwischen BRV und Chef sind fruchtlos verlaufen. Schade ist, dass es heute ich bin, dessen Nase dem Chef nicht passt, morgen ist es womöglich der BRV. Und dann spricht der Chef auch mit dem BRV nicht mehr...? Kindergarten!
Aber ich sehe, Ihr seht auch keine Möglichkeit, dass wir irgendeinen Anspruch hätten... Dann müssen wir uns eben weiterhin mit dem Vertreter herum schlagen. SEHR ANSTRENGEND!...
20.12.2013 um 13:35 Uhr
Hallo seesee, der Betriebspartner des Betriebsrats, und damit euer Ansprechpartner, ist nur ganz wolkig "der Arbeitgeber", sprich der Unternehmer. Das wird eine juristische, meist aber eine natürliche Person sein. Im mir vorliegenden Kommentar heißt es dazu:
'Das Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit (§ 2 Abs. 1 BetrVG) verpflichtet den Arbeitgeber, möglichst selbst mit dem Betriebsrat zu beraten und zu verhandeln. Er kann eine an der Betriebsleitung verantwortlich beteiligte Person beauftragen, ihn zu vertreten. Der Betriebsrat kann jedoch verlangen, dass der Vertreter des Arbeitgebers im Hinblick auf die zu beratende Angelegenheit sachkundig und berechtigt ist, die notwendigen Auskünfte zu erteilen (BAG v. 11.12.91 - 7 ABR 16/91). Im Falle von Verhandlungen muss diese Person entscheidungsbefugt sein.'
Das bedeutet zwei Dinge. Erstens, Ihr könnt einen Nachweis dafür verlangen, dass diese Person entscheidungsbefugt ist. Solange der Nachweis nicht vorliegt, Person nicht akzeptieren. Zweitens, sobald der Nachweis vorliegt: Ja, dann müsst ihr euch mit dem herumschlagen.
20.12.2013 um 13:41 Uhr
Na wenn dir doch Rainer aber schon die Steilvorlage mit dem BA gibt, dann schau doch mal in den entsprechenden § (§27) Und da heißt es in Abs.3 Betriebsräte mit weniger als neun Mitgliedern können die laufenden Geschäfte auf den Vorsitzenden des Betriebsrats oder andere BRM übertragen
20.12.2013 um 13:42 Uhr
@Hartmut: welchen Kommentar benutzt Du?
20.12.2013 um 13:51 Uhr
Hallo seesee, ich benutze Fitting und Däubler.
Aber ich finde die Idee von Snooker ja noch viel besser, da stressfreier: Gespräch auf den BA übertragen, Problem gelöst! (Danke Snooker für den guten Tipp, hatte ich versehentlich überlesen.)
20.12.2013 um 13:58 Uhr
Wenn der AG nicht mit einem BR-Mitglied sprechen will, löst man das Problem doch nicht , indem man als BR dieses BR-Mitglied ausschließt und nur einen Ausschuss zu den Personenkreis erklärt, der mit seiner Durchlaucht spricht.
Das Recht zum Monatsgespräch hat der "Betriebsrat" also alle Mitglieder. Der AG kann seine Aufgabe zwar delegieren - aber an einen kompetenten Entscheidungsträger. Ob das der Personalchef sein kann, mag in Zweifel zu ziehen sein. Schließlich geht es in diesem Gespräch ja nicht nur um Personalangelegenheiten.
Ich würde daher - wenn diplomatisches Geschick erfolglos bleib, durchaus auch Rechtsmittel in Erwägung ziehen.
20.12.2013 um 14:16 Uhr
Der BA sollte ja auch nur eine Möglichkeit auf zeigen. Grundsätzlich würde ich als BR aber die Meinungen Von Hartmut und gironimo in Betracht ziehen. Denn wie Du ja schon selber schreibst, heute bist Du es dessen Nase ihm net passte...wessen Nase wird es morgen sein?
20.12.2013 um 14:25 Uhr
Der AG will sich ja nicht grundsätzlich dem 74er Gespräch entziehen. Er will mit seesee nicht verhandeln bzw wenn seesee dabei sein soll, nicht persönlich mit dem BR verhandeln.
Und Rechtsmittel sollen unter diesen Vorzeichen zu fruchtbaren Verhandlungen führen? Auch bei einem 7er Gremium würde ich, als GF, nicht gegen sieben Leute argumentieren wollen. Ist in aller Regel brotlose Kunst. Zumal die SBV + JAV im Zweifel auch noch ein Teilnahmerecht hat Ja, richtig ist, alle BRM haben das Recht teilzunehmen. Es steht aber in Frage ob das auch immer sinnvoll ist. Nicht ganz grundlos kann die Aufgabe nicht nur auf einen evtl existierenden BA übertragen werden, sondern auch auf sonstige Ausschüsse nach §28 BetrVG
20.12.2013 um 14:49 Uhr
@Kulum Nehmen wir jetzt mal seesee´s Fragen alle zusammen aus den letzten Jahren hier. Hier würde ich als BR anzweifeln ob es sich um die eine Person seesee handelt, oder ob es nicht nur dieses Machtspiel ist.
20.12.2013 um 15:09 Uhr
Das kommt auf das Auge des Betrachters an, gironimo. §74 Abs. 1 BetrVG sagt schlicht: 'Arbeitgeber und Betriebsrat sollen mindestens einmal im Monat zu einer Besprechung zusammentreten.'
Du siehst darin ein Recht. Andere sehen darin eine Pflicht. Insofern ist Snookers Ansatz valide.
20.12.2013 um 16:43 Uhr
und der kommentar sieht eindeutig die pflicht, nix Auge des betrachters
also termin festlegen, arbeitgeber einladen, das macht man zwei bis drei mal, wenn er dann nicht kommt und keinen guten grund hat, gericht.
21.12.2013 um 01:37 Uhr
meine Einschätzung: auch vor Gericht wird es euch kaum gelingen dem Personalchef die Sachkunde absprechen zu können
21.12.2013 um 10:43 Uhr
21.12.2013 um 12:21 Uhr
@ snooker
"Hatte heut morgen sogar noch ein Urteil gelesen (wenn auch nur von einem herkömmlichen Arbeitsgericht) Das man Monatsgespräche auch auf den Betriebsausschuss übertragen kann."
Soso, das BAG ist also "nur ein herkömmliches Arbeitsgericht" ...
BAG, 15.8.2012, 7 ABR 10/11
Du solltest entweder etwas für Deine Gedächtnisleistung tun oder aber die Chronik Deines Browsers bemühen ...
@ seesee
An keiner Stelle im BetrVG steht, dass sich der AG im Monatsgespräch vertreten lassen lassen. Aber wenn er sich vertreten lässt, muss das durch eine entscheidungsbefugte Person geschehen! Der BR muss nicht akzeptieren, dass der AG z.B. seine Sekretärin schickt.
Und wenn zu einem konkreten Thema eine sachverständige Auskunft erforderlich ist, muss diese Auskunft halt eingeholt werden. Erst mal durch sachverständige Betriebsangehörige und im zweiten Schritt ggf. durch Externe.
21.12.2013 um 12:37 Uhr
@Hoppel Und woraus kannst Du ersehen das ich explizit dieses Urteil hätte meinen können; Glaskugel geputzt?
21.12.2013 um 15:55 Uhr
Das hat er bestimmt auch nicht so sehen wollen.
Von daher kann die Glaskugel ruhig schmutzig bleiben.
Schlecht ist hier nur, dass Du so was vorher nicht gewusst hast. Ist dieses doch schon seit dem BAG-Urteil vom 01.06.1976 - 1 ABR 99/74 allseits bekannt.
21.12.2013 um 16:46 Uhr
Aktionsherero das sagt uns nur das es dieses Urteil gibt, aber nicht das ich es auch explizit gemeint hatte. Ich hoffe Du fährst nicht mit der ungeputzten Glaskogel vor dem Baum, gibt aua am Kopf.
21.12.2013 um 17:07 Uhr
Es ist doch schnurzpiepegal was Du hier gemeint hast. Tatsache ist, dass es sich hier um eine Verlustig gegangene Kenntnis aus der Steinzeit des BetrVG handelt.
Und das Problem mit der Glaskugel vor einem Baum stellt sich hier auch nicht. Die Kopfschmerzen brauchen auch nicht erst erzeugt werden, die müssten eigentlich schon vorliegen……
21.12.2013 um 17:13 Uhr
Ebend , wenn es Schnurzpiepegal ist und die Kopfschmerzen eh schon da sind hättest Du es auch gar nicht mehr in der Art heraus stellen müssen. Aber so ist das wohl wenn man partout das letzte Wort haben will.
21.12.2013 um 23:17 Uhr
Hallo Snooker, aber MEIN Wort wirst du doch wohl akzeptieren, wo ich doch stets immer SO liebenswürdig bin, so sachkundig und so bescheiden. Richtig? :))
Im Ernst. Du kannst als GL nicht jeden Hallodri zum Monatsgespräch schicken. Geht nicht. Ist nicht. Soll nicht. Klar!??
21.12.2013 um 23:26 Uhr
Würde ich auch nie behaupten Hartmut. Nur der Br ist der letzte in der Reihe der festlegen kann ob der geschickte Vertreter des AG kompetent ist im Sinne des Betriebes zu handeln oder nicht. Und selbst wenn der BR es gerichtlich feststellen lassen will, möchte ich mal die Begründung sehen. Ein cleverer AG Anwalt würde die Seite der Interessenvertretung am ausgestrecktem Arm verhungern lassen.
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