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Teilzeitbefristungsgesetz

T
Teufel
Jan 2018 bearbeitet

Guten morgen. Wer weiß Rat Wir stehen mal wieder mit dem Teilzeit befristet. Gesetz im klinsch. Eine Kollegin wurde das erste mal mit Sachgrund Krankheit und Termin 31.7.12 von halbtags auf vollzeit befristet.

Nachdem die kranke Kollegin wieder da war wurde der 2. Antrag eingereicht , Der Sachgrund dr Krankheit war ja dann weg.

Hier war als Grund befristung der Erhöhung der Befristung bis 31.12.13 angegeben. Nun haben wir wieder eine Befristung bis April bekommen. Geht das so oder ist die Kollegin nun vollzeit.? Wir wollten ablehnen nur der Chef meinte ersetzt die dann auf Teilzeit runter. Unser Vorsitzender hat Panik bekommen und dann unterschreiben. Was ist richtig"?

Das Gesetz verwirrt mich immer wieder..

Danke

85608

Community-Antworten (8)

L
Lernender

20.12.2013 um 10:09 Uhr

Ich verstehe deine Frage zwar nicht, aber welcher Sachgrund wurde denn im Vertrag der Kollegin angegeben? Teufel,Teufel aber auch.

K
Kulum

20.12.2013 um 10:18 Uhr

Ähm, die Kollegin ist unbefristet eingestellt in Teilzeit und wird immer nur befristet in Vollzeit eingesetzt? Ist es das was du sagen wolltest?

Per se ist sie sowieso nicht unbefristet eingestellt. Entweder es steht im dem Vertag oder ein Richter stellt das fest. Also was deine Frage betrifft, nein im Moment ist sie definitiv nicht "Vollzeit". Wobei sich mir noch die Frage stellt: Wie wird man Vollzeit und was genau ist das?

N
Nubbel

20.12.2013 um 10:28 Uhr

ihr solltet immer brav zustimmen! sonst verbaut ihr der kollegin wenn sie es möchte die möglichkeit das ganze mal vor Gericht prüfen zu lassen.

T
Teufel

20.12.2013 um 10:31 Uhr

Hallo, In der zweiten und dritten Verlängerung wurde nur angegeben Verlängerung der befristeten Verlängerung bis zum ,,,,,,,,,,

Sie hat einen Vertrag von 22,5 Std. Pro Woche.

Nun ist sie auf 37.5 erhöht worden.

Wir dachten das sie bedingt durch den ersten Vertrag der ja mit Sachgrund und Fristsetzung erledigt war und nun der zweite und dritte Vertrag ohne Sachgrund ist nun auf vollzeit geht.

Denn es darf kein Vertrag ohne Sachgrund mit jemandem der schon mal bei uns gearbeitet hat geschlossen werden. Und Verlängerung der Verlängerung IST für uns kein Sachgrund. Deshalb sind wir total wirr.

K
Kulum

20.12.2013 um 10:38 Uhr

Ganz wichtig und egal was ihr denkt, zu wissen glaubt, hier oder woanders noch lest -
auf jeden Fall immer nach Nubbels Antwort handeln.

Und außerdem vermischt du hier gerade was. Ist sie denn nun unbefristet eingestellt oder nicht? Ob der unbefristete Vertrag auf Voll- oder Teilzeit basiert kannst du für die Fragestellung hinten anstellen.

G
gironimo

20.12.2013 um 14:06 Uhr

von halbtags auf vollzeit befristet.<

Was denn nun? Hat die Kollegin einen ansonsten unbefristeten Arbeitstag und geht es nur um die Arbeitszeitreduzierung (bzw. Erhöhung)?

Dann muss man nämlich von ganz anderen Voraussetzungen ausgehen.

K
Kulum

20.12.2013 um 14:08 Uhr

Seh ich da ein Echo? :D

T
Teufel

20.12.2013 um 20:21 Uhr

Ja, die Kollegin hat einen unbefristeten teilzeitjob. Nun ist sie nur hochgesetzt worden Was gilt nun hier

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