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Wahlvorstand

I
IInonameII
Nov 2016 bearbeitet

Guten Morgen, nehmen an der ersten Sitzung des Wahlvorstandes die Ersatzmitglieder teil auch wenn kein ordentliches Mitglied verhindert ist? Es gibt bei uns unterschiedliche Meinungen darüber. Und muss die Benennung des Wahlvorstandes noch vor der ersten Sitzung des Wahlvorstandes bei den MA bekannt gemacht werden?

2.22105

Community-Antworten (5)

K
Kölner

19.12.2013 um 09:41 Uhr

Wieso sollten sie das tun oder dürfen? Die Benennung des WV und des Vorsitzenden des WV obliegt dem BR. Also sollte dieser das auch bekannt geben.

A
Aidan

19.12.2013 um 10:33 Uhr

Teilzunehmen hat, wer eingeladen wurde. Einzuladen sind die ordentlichen Mitglieder. Sind ordentliche Mitglieder (tatsächlich) verhindert, müssen Ersatzmitglieder eingeladen werden.

Zusätzlich können auch weitere Personen eingeladen werden, wenn das notwendig ist. Das dürfte dann auch der Streitpunkt sein, ob hierfür Notwendigkeit besteht, dem ersten Anschein nach würde ich das jetzt auch eher verneinen. Einfach teilnehmen um dabei zu sein, ist sicher nicht ausreichend. Zusätzlich eingeladene Teilnehmer sind nicht stimmberechtigt, das Risiko eines Missverständnisses entsprechend groß. Genaugenommen müssten für Abstimmungen zum zwecke eines Beschlusses die nicht-stimmberechtigten den Raum verlassen. Viel Spaß beim korrekten Protokollieren ...

Findet lieber eine andere Lösung.

H
Hoppel

19.12.2013 um 11:28 Uhr

@ IInonameII

Auch im WV dürfen Ersatzmitglieder nur im Falle der Verhinderung eines ordentlichen Mitglied des WV geladen werden.

Von einer anderen Vorgehensweise ist abzuraten. Sollte man auch nicht vergessen, dass der AG Mitglieder des WV nur für ERRFORDERLICHE Tätigkeiten von der Arbeitspflicht (bezahlt) freizustellen hat.

X
xumuimhxer

19.12.2013 um 15:39 Uhr

wie oben, aber:

Wenn man sich nicht zu ungeschickt anstellt, wird man immer einen Grund finden, zumindest einmal alle Mitglieder und Ersatzmitglieder an einen Tisch zu bekommen.

Ob es nun ist, dass man sie kurz nach ihrem Kenntnisstand fragt um entscheiden zu können, dass sie keine Schulungen brauchen, oder dass man sie bereits frühzeitig als Wahlhelfer bestellt und den Ablauf des Wahltags durchspricht.

Ansonsten bietet es sich natürlich immer an, sich außerhalb der Arbeitszeit, und wenn es nur in der Kaffeepause ist, mal zusammenzusetzen.

T
Topas

19.12.2013 um 22:03 Uhr

Hervorragende Idee. Ich bestelle noch vor Bekanntgabe des Wahlergebnisses die zukünftigen Ersatzmitglieder als Wahlhelfer! Problem gelöst!

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