Erstellt am 17.12.2013 um 16:38 Uhr von xumuimhxer
Der Richter im Anfechtungsverfahren nach der Wahl...
Erstellt am 17.12.2013 um 17:23 Uhr von Rattle
Hallo,
§19 BertVG drei wahlberechtigte, eine im betrieb vertretene GW oder der ArG haben das recht die wahl anzufechten.
MFG
Erstellt am 17.12.2013 um 17:35 Uhr von schmitti
Wer überprüft die Kompetenz der Mitglieder des Wahlvorstandes?
Keiner! Sie haben aber das Recht der Schulung und sollten dieses auch nutzen. Sie beschließen ihre Schulungen selbst!
Ob am Schluss Fehler gemacht wurden welche so schwer sind, dass die Wahl angefochten werden kann entscheidet der Richter!
Nicht jeder Fehler berechtigt dazu!