Beaufsichtigung Wahl
Guten Tag! In unserem Unternehmen soll ein Betriebsrat gegründet werden. Es wurde bereits zur ersten Betriebsversammlung aufgerufen. An wen kann man sich als Mitarbeiter wenden, wenn man das Gefühl hat, dass die Wahl nicht korrekt durchgeführt wird bzw. an den Fähigkeiten des Wahlvorstandes zweifelt? Wer überprüft die Kompetenz der Mitglieder des Wahlvorstandes?
Community-Antworten (3)
17.12.2013 um 17:38 Uhr
Der Richter im Anfechtungsverfahren nach der Wahl...
17.12.2013 um 18:23 Uhr
Hallo,
§19 BertVG drei wahlberechtigte, eine im betrieb vertretene GW oder der ArG haben das recht die wahl anzufechten.
MFG
17.12.2013 um 18:35 Uhr
Wer überprüft die Kompetenz der Mitglieder des Wahlvorstandes? Keiner! Sie haben aber das Recht der Schulung und sollten dieses auch nutzen. Sie beschließen ihre Schulungen selbst!
Ob am Schluss Fehler gemacht wurden welche so schwer sind, dass die Wahl angefochten werden kann entscheidet der Richter!
Nicht jeder Fehler berechtigt dazu!
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