Hallo liebe Kollegen/innen,

unsere GF hat die bstehende BV zur GZ gekündigt. wir haben nun eine neue gemacht, die mir zur unterzeichnung vorliegt.

Hierzu habe ich folgende Fragen: wir haben den Plus und den Minusbereich.
Wir haben seit bestehen der BV folgende Regelung (die mich schon immer störte)
bei ereichen des Minuskondigents Bedarf es Lohnabzug.

Ist den so eine Regelung überhaupt rechtlich haltbar? Dies würde Ja ein Anahmeverzug faktisch ausschliessen. Da die meisten Mitarbeiter aufgrund Auftragsschwankungen unverschuldet ins Minus müssen ist auch So ein Problem.
Der Arbeitger argumentiert bei so einer Maßnahme ständig mit der Aussage" Minus muss voll ausgeschöpft werden, sonst können wir nicht in die Kurzarbeit". Kurzarbeit kommt dann aber nie!

Nächste Frage: Die ale BV wurde gekündigt! Wir werden die neue zeitlich befristen mit dem Zusatz das bei Ablauf der Frist die alte wieder zur Gültigkeit kommt.
Wird dieser Zustand dann auch wieder So hergestellt? Da ja die alte BV gekündigt wurde!?

Schon Vorab, vielen Dank für euere Beiträge!

Viele Grüße von Beärle