Ablehung einer Weiterbildung
Die Weiterbildung eines BR Mitglieds wurde abgelehnt, weil dessen Vertrag im Laufe des nächsten Jahres ausläuft. Ich finde, es ist nicht rechtens, aus diesem Grunde anzulehnen. Wie ist eure Meinung dazu.
Community-Antworten (9)
11.12.2013 um 13:42 Uhr
Meinst Du jetzt eine betriebliche Weiterbildung oder ein Betriebsratsseminar?
11.12.2013 um 13:44 Uhr
Ich meine ein Betriebsratsseminar. Sorry für die Ungenauigkeit.
11.12.2013 um 13:56 Uhr
Ist es ein Seminar nach 37.6 BetrVG ? Dann habt Ihr als Betriebsrat ja die Erforderlichkeit dieses Seminares festgestellt. Der Arbeitgeber kann 1. Die Einigungsstelle anrufen wenn er die betrieblichen Belange für nicht berücksichtigt sieht oder zum Arbeitsgericht wackeln und gegen den Beschluss klagen. Ablehnen geht halt nicht sonst hätten wir Betriebsräte ja nie ein Seminar lach.
11.12.2013 um 14:17 Uhr
Handelt es sich um ein Grundlagenseminar (z.B. BetrVG I, II, II oder AR I, II, III)?
Dann wird man die Rechstprechung zum Thema "Seminare kurz vor Ende der Amtszeit" heranziehen können. Tenor: "Wenn die Kenntnisse voraussichtlich noch angewandt werden können, dann besteht Schulungsanspruch."
Bei Spezialseminaren (z.B. "Alternde Arbeitgeber als Herausforderung für junge Betriebsräte") hingegen besteht ein Anspruch des Gremiums und man wird schon hinterfragen dürfen, warum ein BRM die Schulung bekommen soll, welches das Gremium in absehbarer Zeit mit diesem Wissen verlässt und ob die Schulung nicht besser ein anderes BRM machen sollte.
11.12.2013 um 16:12 Uhr
Viel wichtiger wäre es vieleicht, erstmal zu wissen warum der Vertrag ausläuft?
Und um was für ein AV es sich hier letztlich handelt. Es könnte ja auch sein, dass es vieleicht Möglichkeiten gibt, dass er halt nicht so einfach ausläuft.
Außerdem hat ein im nächsten Jahr auslaufender Vertrag hier überhaupt keine Bewandnis. Da ja bis dorthin wahrscheinlich sowieso ein neuer BR gewählt wird, und hier keiner Weissagen kann, ob ein Seminarteilnehmer, egal wer es auch immer ist, dann überhaupt noch im BR ist, würde die Zulassung einer derartigen Bewertung, eine Seminarteilnahme für jedes BR-Mitglied verhindern.
Allein die hier Zitierten Gründe zur Rechtsprechung sind Anwendbar.
12.12.2013 um 12:20 Uhr
@nessy, ich kann zumindest verstehen warum der AG nicht Zahlen möchte.Wie steht ihr dazu ? Ihr müsst ja im gegensatz zum auscheidenden BRM weiter mit dem AG Arbeiten. p.s sicher das der AG das Zahlen muss? Ein BR Seminar für einen der (absehbar)ausscheidet ? Steht das im Verhältniss? Hier lese ich nichts zum Thema "Grundlagenseminar" oder Spezialsemiar weil ..
Würdet ihr als Arbeitgeber auch so einfach Zahlen?
PPS was kostet das Seminar incl Reise /Übernachtung ????
12.12.2013 um 13:18 Uhr
Ja verstehen kann ich es das der AG nicht zahlen möchte. :-) Wäre intresssant um was es sich für ein Seminar handelt. Vielleicht geht es ja um eine anstehende BV und da ist es egal das der Kollege in ein paar Monate nicht mehr im Betrieb ist. Hatte auch Seminare mit Leuten die zwei Wochen später in Rente gegangen sind????? Da eine ordentliche Entscheidung zu treffen erwarte ich persönlich von einem Gremium um auch gegenüber dem AG die Erforderlichkeit des Seminars zu vertreten.
12.12.2013 um 13:35 Uhr
Es ist ein Grundlagenseminar und erforderlich. Die Wogen haben sich geglättet, da das betreffende Mitglied eine Vertragsverlängerung bekommen hat und dem Seminar nichts mehr im Wege steht. Grundsätzlich betrifft das Problem natürlich alle BRM, die befristet beschäftigt sind. D.h. muss man irgendwann einen Strich ziehen und sagen - "Ok, Dein Vertrag läuft eventuell am xx.xx. aus und 3 Monate vorher gibt es nichts mehr in Richtung Weiterbildung". Wir wählen auch nicht im kommenden Jahr, da wir dieses Jahr erst neu gegründet wurden, d.h. es wurde erst ein Seminar überhaupt besucht.
14.12.2013 um 19:48 Uhr
„D.h. muss man irgendwann einen Strich ziehen und sagen - "Ok, Dein Vertrag läuft eventuell am xx.xx. aus und 3 Monate vorher gibt es nichts mehr in Richtung Weiterbildung".“
Nein, natürlich nicht.
Wie ActionHero und Pjöööng ja schon richtig festgestellt haben, kommt es hier in erster Linie auf die noch mögliche Anwendbarkeit an.
Ein befristeter AV sagt hierzu überhaupt nichts aus. Das BAG hat mittlerweile, bei befristeten AV bei Betriebsräten, so einige Grundsätze bezüglich der Behandlung dieser Verträge aufgestellt. Eine Mitgliedschaft im BR schützt zwar nicht vor dem Auslaufen eines AV und einem damit verbundenen Ausscheiden aus dem Betrieb, aber bei Folgeverträgen kann es dann wieder ganz anders aussehen.
So hat das BAG hat in einigen Fällen entschieden, dass eine Folgebefristung im Rahmen des TzBfG für ein BR-Mitglied, nicht in allen Fällen generell möglich ist und durchaus ein Anspruch auf ein unbefristetes AV bestehen kann.
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