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Abmahnung Datenschutz

T
Tom22
Jul 2022 bearbeitet

Hallo ,ich habe eine Abmahnung bekommen!!Wer darf alles wissen das ich eine bekommen habe! Wer darf über den Inhalt Bescheid wissen!!!

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Community-Antworten (5)

K
Kjarrigan

20.07.2022 um 09:13 Uhr

Jeder der ein berechtigtes Interesse hat.

Das lässt sich so pauschal - wie die Frage gestellt ist - nicht festlegen. Ans "Schwarze Brett" darf sie nicht ausgehangen werden.

F
fantil

20.07.2022 um 10:08 Uhr

Du darfst die Abmahnung jedem zeigen ohne Ausnahme, das ist nicht verboten und wenn du sie ans schwarze Brett hängst, wirst du sicher keine neue Abmahnung bekommen.

D
dieschi

20.07.2022 um 10:33 Uhr

So seltsam es klingt, zur Einsicht der Abmahnung direkt habe ich keinen Gesetzestext gefunden und pauschalisieren kann man es aber auch nicht da sich AG mitunter manchmal doch recht seltsam Verhalten.

Wovon Du ausgehen musst das sie über die Abmahnung bescheid wissen wären:

  • Arbeitgeber (Inhalt)
  • Personalverwaltung (Inhalt)
  • Dein direkter Vorgesetzte (nur Info oder auch Inhalt)

Aus Gesprächen mit BR-Kollegen anderer Betriebe weiß ich das es bei Abmahnungen durchaus unterschiedliche handhaben gibt. In manchen Betrieben informiert der AG den Betriebsrat das es zu einer Abmahnung für Person X gekommen ist, manchmal mit Inhalt, manchmal ohne. In einigen Betrieben wird der BR vor aussprechen der Abmahnung zu einer Anhörung des MA eingeladen. Normalerweise aber erfährt der BR von Abmahnungen erst wenn diese Bestandteil einer Kündigung sind, es sei denn der Abgemahnte beschwert sich beim BR über die Abmahnung.

Da die Abmahnung Teil Deiner Personalakte wird ist das Recht diese einzusehen stark beschränkt.

Und klar, Du kannst sie jedem zeigen wenn Du es willst. Zu einem Aushang am schwarzen Brett würde ich jetzt aber nicht raten ^^

C
celestro

20.07.2022 um 10:33 Uhr

Zunächst einmal nur der AG und ggf. die Person von HR, die das Ding schreibt. Vermutlich auch noch der Chef, der dafür verantwortlich ist.

R
Relfe

20.07.2022 um 10:43 Uhr

dein Anwalt dürfte das auch wissen, falls Du vor hast dagegen vorzugehen.

Aber warum fragst Du? aus dem Eingangsthread geht nicht so wirklich hervor, ob Du die Abmahnung veröffentlichen willst oder der AG?

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