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Wahlberechtigung

H
hilfsheriff
Nov 2016 bearbeitet

hallo liebe kollegen,

wir sind ein mittelständischer Betrieb im öffentlichen Dienst mit ca. 170 Festangestellten + 25 Terminarbeiter + 25 Heimarbeiter.

Jetzt stehen wir vor der Frage ob die Heimarbeiter wahlberechtigt sind oder nicht?

Vielen Dank schon mal im Vorraus für eure Antworten!

gruss hilfsheriff

94603

Community-Antworten (3)

T
tommyh

10.12.2013 um 15:34 Uhr

Hallo:-) Heimarbeiter sind wahlberechtigt wenn sie in Hauptsache für euren Betrieb tätig sind.

G
gironimo

10.12.2013 um 16:43 Uhr

... siehe hierzu § 5 Abs. 1 BetrVG

H
hilfsheriff

11.12.2013 um 12:25 Uhr

vielen dank für euere antworten.

hätte da noch ne frage: zählen denn heimarbeiter die nicht in der hauptsache für unseren betrieb tätig sind zur betriebsgrösse?

gruss hilfsheriff

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