Wahlberechtigung
hallo liebe kollegen,
wir sind ein mittelständischer Betrieb im öffentlichen Dienst mit ca. 170 Festangestellten + 25 Terminarbeiter + 25 Heimarbeiter.
Jetzt stehen wir vor der Frage ob die Heimarbeiter wahlberechtigt sind oder nicht?
Vielen Dank schon mal im Vorraus für eure Antworten!
gruss hilfsheriff
Community-Antworten (3)
10.12.2013 um 15:34 Uhr
Hallo:-) Heimarbeiter sind wahlberechtigt wenn sie in Hauptsache für euren Betrieb tätig sind.
10.12.2013 um 16:43 Uhr
... siehe hierzu § 5 Abs. 1 BetrVG
11.12.2013 um 12:25 Uhr
vielen dank für euere antworten.
hätte da noch ne frage: zählen denn heimarbeiter die nicht in der hauptsache für unseren betrieb tätig sind zur betriebsgrösse?
gruss hilfsheriff
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