Wahlberechtigung
hallo liebe kollegen,
wir sind ein mittelständischer Betrieb im öffentlichen Dienst mit ca. 170 Festangestellten + 25 Terminarbeiter + 25 Heimarbeiter.
Jetzt stehen wir vor der Frage ob die Heimarbeiter wahlberechtigt sind oder nicht?
Vielen Dank schon mal im Vorraus für eure Antworten!
gruss hilfsheriff
Community-Antworten (3)
10.12.2013 um 15:34 Uhr
Hallo:-) Heimarbeiter sind wahlberechtigt wenn sie in Hauptsache für euren Betrieb tätig sind.
10.12.2013 um 16:43 Uhr
... siehe hierzu § 5 Abs. 1 BetrVG
11.12.2013 um 12:25 Uhr
vielen dank für euere antworten.
hätte da noch ne frage: zählen denn heimarbeiter die nicht in der hauptsache für unseren betrieb tätig sind zur betriebsgrösse?
gruss hilfsheriff
Verwandte Themen
wahlvst - Extra Ausgabe - für wahlvst
ÄlterAltersteilzeitarbeitnehmer a) Wahlberechtigung (§ 7 BetrVG). Es besteht kein Zweifel, dass Altersteilzeitarbeitnehmer in der klassischen Form der Altersteilzeit oder während der Arbeitsphase des Bloc
Wahlberechtigung zur JAV
ÄlterHallo Zusammen, wir haben einen Mitarbeiter (über 18 Jahre alt) der im Moment noch in der Ausbildung steht und somit bei der JAV-Wahl wahlberechtigt wäre . Noch vor dem Wahltermin beendet der Mitarbe
Wahlberechtigung bei Altersteilzeit?
ÄlterLiebe Kolleginnen und Kollegen, in einem Basiskommentar zum BetrVG (14. Auflage 2007; Klebe/´Ratayczak/Heilmann/Spoo) wird auf den Seiten 122f unter "§ 7 Wahlberechtigung" u. a. folgendes festgeste
Frage zur Wahlberechtigung
ÄlterHallo zusammen, wir haben eine Frage zur Wahlberechtigung der Arbeitnehmer. Unser Wohnungsunternehmen hat 16 Mitarbeiter, die in der Verwaltung arbeiten und ein festes Angestelltenverhältnis haben.
Wahlberechtigung?
ÄlterHallo an alle, ich wünsche erst einmal allen ein gesunden und frohes neues Jahr ich habe ein paar Fragen zur Wahlberechtigung da ja die Wahlen vor der Tür stehen und wir uns mit 3 Personen nicht