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Wahlberechtigung der ATZler in der Ruhephase?

K
Klippi
Nov 2016 bearbeitet

Hallo ihr Lieben Hab noch ne Frage zu den kommenden Wahlen: Wie ist es mit der Wahlberechtigung der Mitarbeiter die in der Ruhephase der ATZ sind ? Wahlberechtigt ja oder nein ????

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Community-Antworten (5)

W
w-j-l

24.04.2006 um 16:54 Uhr

Laut aktueller Rechtsprechung: Nein.

F
Fayence

24.04.2006 um 17:01 Uhr

w-j-l, ich bin stolz auf Dich! ;-)

W
w-j-l

24.04.2006 um 17:04 Uhr

Wer sich wirklich interessiert, der kann auch "ATZ" in die Suchmaske eingeben. Dort findet sich dann auch meine Meinung zu dem Thema. Muss ich ja nicht immer wieder als Thema aufziehen. Das ist eher eine Sache für die "Rechtsphilosophen", aber keine Hilfe bei einfachen Fragen.

K
Klippi

24.04.2006 um 17:12 Uhr

Hey w-j-l und Fayence Ich will keinen Streit zwischen euch entfachen. Ich wollte nur wissen wie es damit ist. Ich war der Meinung sie dürfen wählen. § 5 und 7 BetrVG sagen darüber nicht`s aus. Ich mach mich noch mal schlau im ATZgesetz. Vielen Dank erst mal. Bleibt locker......

F
Fayence

24.04.2006 um 17:17 Uhr

Klippi, keine Panik! Du hast mit Sicherheit keinen Streit zwischen uns entfacht, den haben wir schon hinter uns! ;-))

ATZ´ler im Blockmodell sind ab Eintritt in den passiven Teil gem. BAG Urteil nicht mehr wahlberechtigt!

Gruß Fayence

P.S. Hier noch der Link zum Urteil (Randnotiz 22)

http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=en&Datum=2003-4&nr=9165&pos=19&anz=46

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