W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Wahlberechtigung von freigestellten Arbeitnehmern

P
plant_cell
Apr 2018 bearbeitet

Hallo und Guten Tag,

2006 wird auch bei uns gewählt. Ich habe eine Frage zur Wahlberechtigung von freigestellten Arbeitnehmern: Wenn ein Mitarbeiter einen Aufhebungsvertrag unterschrieben hat und freigestellt wurde, wird er als Angestellter des Betriebes angesehen (Kündigungsfrist geht bis 30.6.06) oder ist er nicht mehr betriebszugehörig, weil freigestellt, d.h. kein Direktionsrecht mehr ausgeübt wird?

Danke Euch für Eure Antworten!!

4.57702

Community-Antworten (2)

M
merlin

05.12.2005 um 15:38 Uhr

Ich hoffe, ich werde von anderen schlauen Köpfen im Forum korrigiert, wenn ich mich irre, aber ich würde sagen, daß es sich hier verhält wie bei Kündigungen, hier ist auch der Zugang der Kündigung ausschlaggebend (außer es wird geklagt), in diesem Fall also das Datum des Aufhebungsvertrages

H
Hannes

05.12.2005 um 16:20 Uhr

er/sie kann bis zum letzten Tag mit wählen, da das Arbeitsverhältnis bis zum 30.6. rechtlich weiter besteht.

Ihre Antwort