Erstellt am 10.12.2013 um 09:11 Uhr von Tommyh
Gab es Zeugen bei dem Gespräch?
Erstellt am 10.12.2013 um 09:13 Uhr von gironimo
Im Prinzip Ja. Auch mündliche Verträge gelten (wer kann was beweisen).
Einfacher wird es dann, wenn sie einfach über das Ende des derzeitigen Vertrages weiterarbeitet - also zur Arbeit geht. Nimmt der AG die Arbeitsleistung dann an, ist auch das Arbeitsverhältnis weiter gelaufen.
Erstellt am 10.12.2013 um 09:35 Uhr von Tommyh
Klar gelten mündliche Arbeitsverträge aber ohne Zeugen und Chef mit Alzheimer wirds schwer wenn der es bestreitet.
Na vielleicht klappt es ja mit einfach weiter arbeiten und keiner merkt es ;-)
Erstellt am 10.12.2013 um 18:23 Uhr von ganther
@Tommyh
"einfach weiter arbeiten und keiner merkt es"
Das hilft dem AN aber auch nicht weiter. Der AG MUSS es merken, denn er muss die Arbeitsleistung wissentlich entgegennehmen...
ansonsten:
auch mit zeugen kommt es auf den genauen Wortlaut an. Da geht es wirklich um Feinheiten. Eine Mitarbeiterin bei uns bekam mal die Auskunft von ihrem vorgesetzten dass man sie entfristen möchte.
ArbG und LAG sahen darin noch lange keinen mündlichen Vertrag. Der AG habe nur ANGEKÜNDIGT einen Vertrag verlängern zu wollen. Er hat es aber nicht getan! Sie bekam nur einen Schadensersatzanspruch (Gehalt für die Dauer der Kündigungsfrist) zugesprochen da sie nachweisen konnte, dass sie einem anderen AG auf Grund genau dieser Ankündigung abgesagt hatte