Müssen wir 2014 neu einen BR wählen?
Hallo wir sind ein 7 BR und haben im 04 2013 neu gewählt ,weil unsere Belegschaft um mehr als 50 Mitarbeiter angewachsen ist.Mussen wir im Jahr 2014 neu wählen.
Wir wären dann über 200 Mitarbeiter und hätten dann auch einen freigestellten würden das aber gern mit einem / BR durchziehen. Gibt es da Probleme???
Community-Antworten (9)
09.12.2013 um 21:05 Uhr
@ retlaw
Ihr scheint ganz offensichtlich zu den BR-Gremien zu gehören, die den § 13 Abs.2 Nr.1 BetrVG in keinster Weise verstanden haben.
Es muss NICHT neu gewählt werden, nur weil die Zahul der AN um mehr als 50 angestiegen ist.
Falls Ihr in 2010 ganz normal gewählt habt, muss exakt 2 Jahre nach der Wahl festgestellt werden, ob die Zahl der regelmäßig beschäftigten Arbeitnehmer um die Hälfte gestiegen ist. Diese Hälfte muss mind. 50 AN ausmachen!
Wenn Ihr zB. am 20.4.2010 150 AN gezählt habt, hätte am 19.4.2012 festgestellt werden müssen, dass Ihr jetzt 150 plus mind. 75 (= Hälfte) mehr AN zählt. Es muss neu gewählt werden.
Wenn Ihr z.B. am Wahltag 20.4.2010 150 AN gezählt habt und am 19.4.2012 nur 192 regelmäßig beschäftige AN zu zählen waren, war die zweite Bedingung (mind. 50 AN) zu diesem Stichtag NICHT erfüllt = keine Neuwahl.
Aber das ist jetzt Schnee von gestern! Die Wahl kann nicht mehr angefochten werden.
Darüber hinaus habt Ihr aber auch den § 13 Abs. 3 BetrVG nicht verstanden. Eure nächste Wahl findet in 2018 statt! Der BR hat zu Beginn des Regelwahlzeitraums noch KEIN Jahr bestanden.
Zu guter Letzt tut sich die nächste Wissenlücke auf! Der Anspruch auf Freistellung eines BRM gem. § 38 BetrVG ist vollkommen unabhängig von den Wahlen. Entweder zählt Ihr mehr als 200 REGELMÄSSIG beschäftigte AN oder nicht.
09.12.2013 um 21:16 Uhr
Also das mit dem § 13 ABS.2 NR 1 ist uns schon klar . Vielleicht ist meine Frage etwas schlecht rübergekommen. Denn das mit den 50 AN haben wir schon so gewusst und mit dem Stichtag auch somit das mit dem Freigestellten natürlich auch. Mir ging es nur darum ob es sinnvoll und regel komfor ist einen BR mit 7 Mitgliedern und einen Freigestellten
09.12.2013 um 22:20 Uhr
Oh Hoppel bei Deinen Antworten kann man ja nur kotzen wenn die Leute alles wissen sollen dann bräuchte hier keiner Fragen rein stellen! Selbstverständlich ist eine Freistellung auch mit einem 7er Betriebsrat möglich allerdings in Absprache mit der GL ! Die Alternative wäre alle treten zurück (natürlich dürfen keine 7 Ersatzmitglieder nachrücken ;-) ) und dann gibts Neuwahlen das heisst 9er Br mit einer Freistellung .
09.12.2013 um 22:35 Uhr
Tommyh, Selbstverständlich ist eine Freistellung auch mit einem 7er Betriebsrat möglich allerdings in Absprache mit der GL ! Wo genau hat Hoppel das bestritten? Ein Anspruch besteht jedoch nicht und darum ging es!
retlaw Hallo wir sind ein 7 BR und haben im 04 2013 neu gewählt Wann war die letzte Wahl davor?
Hoppel Die Wahl kann nicht mehr angefochten werden. Nö, aber u.U. für nichtig erklärt werden.
09.12.2013 um 22:48 Uhr
Hallo Nicoline ich habe ja nicht gesagt das Hoppel das bestritten hat ich habe nur geschrieben, dass ich es unmöglich finde hier Leute so blöd anzumachen wenn sie Fragen zu ihrer. Betriebsratsarbeit haben!
09.12.2013 um 23:01 Uhr
*ich habe nur geschrieben, dass ich es unmöglich finde * Nein, Du hast auch noch etwas anderes geschrieben und darauf habe ich geantwortet.
09.12.2013 um 23:10 Uhr
@ retlaw
Deine Frage nach der Sinnhaftigkeit ist für mich nicht ganz nachvollziehbar. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass in Betrieben mit mehr als 200 AN die Freistellung eines BRM erforderlich ist. Abgewichen werden darf von dieser Regelung nur per BV oder TV (= anderweitige Regelung).
Selbst wenn Ihr nur einen 5er BR stellen würdet (weil sich z.B. nicht genügend KandidatInnen zur Wahl gestellt haben) sieht das BetrVG ab einem Schwellenwert "200 in der Regel beschäftigte AN" explizit vor, DASS ein BRM freigestellt wird.
Mit der BR Größe hat der 38er überhaupt nichts zu tun.
@ Tommyh
Ach weißt Du, wenn der sachbezogene Teil Deiner Antwort wenigstens einen Hauch Sachkenntnis beinhalten würde ... aber so!
09.12.2013 um 23:18 Uhr
Ja aberdas habe ich für den Fragesteller geschrieben! Vielleicht hätte ich ja einen Absatz machen sollen ?
09.12.2013 um 23:20 Uhr
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