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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Passives Wahlrecht - befristete Arbeitsverträge

M
MisterT
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

ich habe eine kurze Frage zum Thema passives Wahlrecht. Wie verhält sich dies bei festangestellten MA ( > 6 Monate mind. betriebsangehörig), welche jedoch nur einen befristeten Arbeitsvertrag haben? Gestern abend in der Anne Will-Sendung erklärte eine Betriebsrätin, dass ein Mitarbeiter im befristeten Verhältnis nicht in den Betriebsrat gewählt werden kann. Ist dem tatsächlich so? Ich ging eher davon aus, dass dieser MA sehr wohl gewählt werden kann (Voraussetzung passives Wahlrecht) und die BR-Zugehörigkeit halt vorzeitig mit Auslauf des Arbeitsvertrages automatisch endet??

Danke im Voraus für die Antworten.

2.29702

Community-Antworten (2)

G
Galaxy

29.03.2010 um 13:28 Uhr

@MisterT

IMHO hast Du recht, ob es einen Sinn macht, dass dieser MA sich zur Wahl stellt, war ja nicht gefragt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es für den betreffenden MA für eine evtl. Entfristung vorteilhaft ist, sich zur Wahl zu stellen.

Gruß Galaxy

K
kanzlerwichtich

29.03.2010 um 14:26 Uhr

MisterT,

Befristete mit mehr als sechsmonatiger Betriebszugehörigkeit sind in den BR wählbar, scheiden aber mit Ablauf des befristeten Arbeitsverhätnisses aus.

Bei der Aufstellung von Vorschlagslisten sollte darauf geachtet werden, dass bei kurzzeitigen Befristungen eine ausreichende Anzahl von Nachrückern zur Verfügung steht, weil anderenfalls Neuwahlen drohen.

beste Grüße

kanzlerwichtich

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