Erstellt am 06.12.2013 um 21:02 Uhr von marlene
Der 24. und 31.12. sind ganz normale Arbeitstage. Wenn es also keine besonderen Regelungen gibt, sind es 2 Urlaubstage.....http://www.rechtsrat.ws/lexikon/urlaub.htm#silvester
Erstellt am 07.12.2013 um 09:31 Uhr von gironimo
Ich habe mal für Dich nachgesehen (Internet).
Werbeaussage der Firma:
"Bei p. s. kommt der Tarifvertrag von DGB (Deutscher Gewerkschaftsbund) und iGZ e.V. (Interessengemeinschaft Deutscher Zeitarbeitsunternehmen) zur Anwendung. Die soziale Absicherung der Mitarbeiter darf im Wettbewerb der Zeitarbeitsunternehmen um Aufträge nicht auf der Strecke bleiben."
Erstellt am 07.12.2013 um 10:39 Uhr von marlene
Gironimo, was bitte soll nun diese Aussage hier betreffend der Frage sagen? Diese Aussage wird dort betreffend dem Thema "faire Bezahlung" gemacht. Hat aber auch dort keine rechtliche Bindung. http://www.persona.de/fuer-mitarbeiter/mitarbeitergarantien/ ...... oder ...... http://www.persona.de/news/newstexte-mit-seitencharakter/dgbigz-tarifvertrag-sichert-kunden-und-mitarbeiter/
Erstellt am 07.12.2013 um 12:43 Uhr von AlterMann
Die Mitarbeiter sollen Urlaub nehmen. Das heißt doch, dass sie Urlaub beantragen sollen. Sie erklären also einen Willen.
Wenn der Arbeitsnehmer frei haben will, wird er einen solchen Antrag stellen müssen.
Wenn nicht, stellt er seine Arbeitskraft zur Verfügung. Dann ist es das Problem der Firma persona, diesen Mitarbeiter einzusetzen.
Die Firma hätte natürlich vorausschauend Betriebsurlaub vereinbaren können. Das hat sie scheinbar versäumt.
Erstellt am 07.12.2013 um 21:51 Uhr von Tomilein
Hallo, für den 24.12 und 31.12 sind je ein halber Tag fällig, bei spät oder Nachtschicht sogar kein Urlaubstag und trotzdem frei! Günstigkeitsprinzip !
Aufgrund der eingeschränkten Arbeitspflicht, die sich aus einigen Tarifverträgen ergibt, arbeiten viele Betriebe an diesen beiden Tagen häufig nur bis 12 Uhr. Diese Regelung kann sich auch aus dem Arbeitsvertrag oder der sogenannten betrieblichen Übung ergeben.