Urlaubstage für 24. und 31.12. bei Zeitarbeit
Hallo, die Frage wurde mir heut von einem Leiharbeiter gestellt. Es handelt sich um die Zeitarbeitsfirma Persona. Die Mitarbeiter sollen nach Auskunft ihrer Vorgesetzten 2 Tage Urlaub nehmen um den 24. und 31. 12. abzudecken. Bei uns in der Firma direkt Angestellte brauchen nur einen Tag, das wird aber in einer Vereinbarung geregelt. So weit ich weis gibt's es kein Gesetz was Arbeitgeber verpflichtet " einen Tag " zu schenken. Weis jemand die Gesetzliche oder Tarifliche Regelung bei dieser Zeitarbeitsfirma?
Community-Antworten (5)
06.12.2013 um 22:02 Uhr
Der 24. und 31.12. sind ganz normale Arbeitstage. Wenn es also keine besonderen Regelungen gibt, sind es 2 Urlaubstage.....http://www.rechtsrat.ws/lexikon/urlaub.htm#silvester
07.12.2013 um 10:31 Uhr
Ich habe mal für Dich nachgesehen (Internet). Werbeaussage der Firma:
"Bei p. s. kommt der Tarifvertrag von DGB (Deutscher Gewerkschaftsbund) und iGZ e.V. (Interessengemeinschaft Deutscher Zeitarbeitsunternehmen) zur Anwendung. Die soziale Absicherung der Mitarbeiter darf im Wettbewerb der Zeitarbeitsunternehmen um Aufträge nicht auf der Strecke bleiben."
07.12.2013 um 11:39 Uhr
Gironimo, was bitte soll nun diese Aussage hier betreffend der Frage sagen? Diese Aussage wird dort betreffend dem Thema "faire Bezahlung" gemacht. Hat aber auch dort keine rechtliche Bindung. http://www.persona.de/fuer-mitarbeiter/mitarbeitergarantien/ ...... oder ...... http://www.persona.de/news/newstexte-mit-seitencharakter/dgbigz-tarifvertrag-sichert-kunden-und-mitarbeiter/
07.12.2013 um 13:43 Uhr
Die Mitarbeiter sollen Urlaub nehmen. Das heißt doch, dass sie Urlaub beantragen sollen. Sie erklären also einen Willen. Wenn der Arbeitsnehmer frei haben will, wird er einen solchen Antrag stellen müssen. Wenn nicht, stellt er seine Arbeitskraft zur Verfügung. Dann ist es das Problem der Firma persona, diesen Mitarbeiter einzusetzen. Die Firma hätte natürlich vorausschauend Betriebsurlaub vereinbaren können. Das hat sie scheinbar versäumt.
07.12.2013 um 22:51 Uhr
Hallo, für den 24.12 und 31.12 sind je ein halber Tag fällig, bei spät oder Nachtschicht sogar kein Urlaubstag und trotzdem frei! Günstigkeitsprinzip !
Aufgrund der eingeschränkten Arbeitspflicht, die sich aus einigen Tarifverträgen ergibt, arbeiten viele Betriebe an diesen beiden Tagen häufig nur bis 12 Uhr. Diese Regelung kann sich auch aus dem Arbeitsvertrag oder der sogenannten betrieblichen Übung ergeben.
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