Erstellt am 06.12.2013 um 12:17 Uhr von Tommyh
Wer soll ihm das verbieten?
Ist doch ein Ehrenamt!
Aber persönlich würde ich denen schon meine Meinung sagen ! :-)
Erstellt am 06.12.2013 um 14:12 Uhr von Rattle
Hallo,
da muss der BR einen neuen WV bestimmen, wenn das nicht möglich ist kann man sich an das arbeitsgericht wenden, der dann einen WV einsetzt.
MFG
Erstellt am 06.12.2013 um 22:12 Uhr von Hartmut
Hallo Blacky, die Antwort ist: Ja, darf er. Nicht alles, was unanständig ist, ist auch unerlaubt.