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Wahlvorstand

B
Blacky
Nov 2016 bearbeitet

Darf der Wahlvorstand 1 Woche vor der Wahl sein Amt ohne Abgabe von Gründen niederlegen?

1.35003

Community-Antworten (3)

T
tommyh

06.12.2013 um 13:17 Uhr

Wer soll ihm das verbieten? Ist doch ein Ehrenamt! Aber persönlich würde ich denen schon meine Meinung sagen ! :-)

R
Rattle

06.12.2013 um 15:12 Uhr

Hallo,

da muss der BR einen neuen WV bestimmen, wenn das nicht möglich ist kann man sich an das arbeitsgericht wenden, der dann einen WV einsetzt.

MFG

H
Hartmut

06.12.2013 um 23:12 Uhr

Hallo Blacky, die Antwort ist: Ja, darf er. Nicht alles, was unanständig ist, ist auch unerlaubt.

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